Politik/Ausland

Schutz für Wahlrecht Schwarzer ist gefallen

Es sind politische Misstöne, die jede US-Wahl begleiten: Bürger, die wegen unzureichender Dokumente nicht zur Wahl zugelassen werden, zu geringe Anzahl an Wahlzetteln, Sperrstunde in Wahllokalen, vor denen noch Hunderte Schlange stehen. Zwischenfälle wie diese ereignen sich fast ausschließlich in armen, schwarzen Vierteln und sorgen für langwierige Debatten über Diskriminierung von Wählern in den USA. Und genau diese Debatte heizt eine Entscheidung des US-Höchstgerichts nun von Neuem an. Mit knapper Mehrheit von fünf zu vier Stimmen haben sich die vier Höchstrichter für die Aufhebung einer zentralen Passage jenes Gesetzes ausgesprochen, das Bürgern, die Mitglied ethnischer Minderheiten sind, besonderen Schutz ihres Wahlrechts einräumt.

Stolz der Bürgerrechtler

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Konkret geht es darum, dass Wahlbezirke, in denen solche Minderheiten stark vertreten sind, ihre Wahlgesetze bisher nur mit Zustimmung aus Washington ändern durften.Für das föderale Amerika, in dem sich die Details des Wahlrechts von Bezirk zu Bezirk unterscheiden, eine bemerkenswerte Regelung. Sie stammt aus den 60er-Jahren, als die Bürgerrechtsbewegung für die bis dahin brutal diskriminierten Afroamerikaner grundlegende Rechte erkämpfte.

Der „Voting Rights Act“, der jetzt vom Höchstgericht so zurechtgestutzt wurde, war eine ihrer größten Triumphe. Erstmals konnten die rassistischen Südstaaten nicht mehr gezielt Wahlgesetze und Grenzen von Wahlbezirken ändern, mit dem einzigen Ziel, die Schwarzen ihrer demokratischen Rechte zu berauben.

Die Zeiten hätten sich „drastisch verändert“, begründete das Gericht seine Entscheidung, offene Diskriminierung sei nur noch selten. Dem widersprechen nun nicht nur politische Vertreter der schwarzen Minderheit, sondern auch US-Präsident Obama. Er, so das Staatsoberhaupt, sei „zutiefst enttäuscht“ von der Entscheidung: „Diskriminierung von Wählern existiert weiterhin.“