Politik/Ausland

"Rechtsextreme Bestrebungen": Verfassungsschutz beobachtet AfD-Flügel

Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale „Flügel“ ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr, sieht der Inlandsgeheimdienst seinen Verdacht bestätigt, dass der Zusammenschluss rechtsextreme Bestrebungen verfolgt. Am Vormittag soll die Entscheidung offiziell verkündet werden.

Heftig kritisierte Aussagen

Der "Flügel" rund um den thüringischen AfD-Chef Björn Höcke gilt schon seit Längerem als der Rechtsaußen-Teil der Alternative für Deutschland. Viele Politiker andrer Parteien hatten gefordert, dass das Bündnis unter Beobachtung zu stellen sei. Der Grudn dafür sind Aussagen Höckes, die schwer kritisiert wurden - etwa, jene der "dämlichen Bewältigungspolitik", die Forderung nach einer "erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad" oder die Bezeichnung "Denkmal der Schande" für das Holocaust-Mahnmal in Berlin.

Der Verfassungsschutz hatte angekündigt, er wolle heute über den aktuellen Stand seiner Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus informieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lud dazu - ohne weitere Details zu nennen - für Donnerstag (11.00 Uhr) zu einer Pressekonferenz mit seinem Präsidenten Thomas Haldenwang in Berlin ein. Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.

"Klarstellungen"

Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber „klarstellen“ wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äußerungen stammten von Anhängern des „Flügels“.
Der Verfassungsschutz hatte den vom Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke gegründeten rechtsnationalen „Flügel“ im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative. Bei einem Verdachtsfall ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln wie etwa Observation erlaubt.