Auslagern verboten
Die Rektoren stehen ab 1. März vor einer schwierigen und schwerwiegenden Entscheidung: Verzichten sie nach Aufhebung des Studiengebühren-Gesetzes auf Einnahmen in Millionenhöhe? Das können sich die Unis angesichts knapper Budgets nicht leisten.
Oder wagen sie es, ohne Rechtssicherheit eigenständig Beiträge einzuheben, die sie womöglich nach Klagen wieder zurückzahlen müssen? Die zu erwartendenden Proteste der Studenten und der Gang vor die Höchstrichter bereitet vielen Uni-Chefs jetzt schon Unbehagen.
Die Wahl, vor die die Regierenden die Lehrenden hier stellen, ist eine Zumutung. Auch für die Studierenden: Sie werden ab Herbst früher oder später von den Unis zur Kasse gebeten – so mancher wird aber wohl erst als Absolvent erfahren, ob die längst bezahlten Gebühren rechtens waren oder nicht.
Indem die Koalition aus ihrem eigenen ideologischen Konflikt einen Rechtsstreit zwischen Unis und Studenten macht, entmündigt sie sich selbst. Wer für welches Studium wie viel bezahlen soll, ist keine juristische, sondern eine höchst politische Frage. Sie zu klären, ist Job der Regierung. Und der darf nicht ausgelagert werden – weder an Rektoren noch an Richter.