Nürnberger Prozesse: Von der Stunde der Gerechtigkeit zur "Siegerjustiz"
Als er den Gerichtssaal im Nürnberger Justizpalast betrat, machten sich unter den Angeklagten hörbar Unruhe und Ärger breit. Hermann Göring rief lautstark Schimpfworte wie „Verräter“ und „Schwein“ .
Die Aufregungen unter den höchstrangigen Vertretern des Nazi-Regimes, die an diesem 30. November 1945 noch am Leben waren, war verständlich. Denn der Mann, der jetzt, in den Zeugenstand trat, wusste mehr über ihre Verbrechen, als ihnen lieb war. Generalmajor Erwin Lahousen war führendes Mitglied der „Abwehr“ gewesen, des militärischen Geheimdienstes der deutschen Wehrmacht. Der Österreicher war der engste Vertraute des von den Nazis hingerichteten Chefs der Abwehr, Wilhelm Canaris – und er war wie Canaris im Widerstand gegen das Regime aktiv gewesen.
Quantensprung in der Rechtsgeschichte
Es war der dramatische Beginn eines Quantensprungs in der Rechtsgeschichte. Zum ersten Mal sollte ein Tribunal Gerechtigkeit üben, die sich über staatliche Souveränität hinwegsetzte. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch wenn sie von einem verbrecherischen Staat befohlen worden waren, sollten von einem Gericht verurteilt werden, das einer höheren Gerechtigkeit diente.
Schon mit der Genfer Konvention von 1864 war diese Idee eines internationalen humanitären Völkerrechts ins Leben gerufen worden. Nazi-Deutschland war noch weit von einer Niederlage im Weltkrieg entfernt, da hatten die Alliierten schon beschlossen, die Köpfe des Regimes für ihre Kriegsverbrechen vor Gericht zu stellen und zu verurteilen.
Als das Hauptverfahren beginnt, liegen Deutschland und Österreich in Trümmern, stehen vor einem Hungerwinter – und noch herrscht bei den meisten Bürgern die Einsicht vor, dass diese Verbrechen verurteilt werden müssen.
Jetzt waren die Bürger dran
Das aber sollte sich im Laufe der Jahre entscheidend ändern. Nachdem das Hauptverfahren im Herbst 1946 abgeschlossen worden war, begannen die Nachfolgeprozesse. 12 waren es insgesamt, und jetzt standen all die Helfershelfer des Regimes vor Gericht: Ärzte und Juristen, Unternehmer und Beamte. Anders als das Hauptverfahren machten diese Prozesse deutlich, wie tief die Bürger und ihre Eliten in die Verbrechen der Nazis verstrickt waren.
Kritik der Kirche
Die Nachfolgeprozesse sollten sich über sechs Jahre hinziehen, und je länger sie dauerten, desto unpopulärer werden sie. In Deutschland – die Prozesse finden weiter in Nürnberg statt – äußern zuerst führende Vertreter der Kirche Kritik an den Verfahren. In öffentlichen Stellungnahmen bittet man um Gnade für die Täter.
Allmählich setzt sich die Idee von einer „Siegerjustiz“, die einem ohnehin geschlagenen deutschen Volk aufgebürdet wird, auch politisch durch.
Adenauer fordert Amnestie
Sind es anfangs Lokalpolitiker, macht bald auch der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer klar, dass er gegen die Fortführung der Prozesse ist und eine Amnestie für viele der Täter fordert.
Auch in Österreich erlahmt die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen mit den Jahren. Als 1955 die damit betrauten Volksgerichte ihre Arbeit einstellen, kommt es kaum noch zu Anklagen.
Die Ablehnung der „Siegerjustiz“, die mit Nürnberg begonnen hatte, macht in den Jahren danach Freisprüche von österreichischen NS-Massenmördern möglich. Prozesse und Skandalurteile, wie jenes gegen den„Schlächter von Wilna“, der 1963 freigesprochen wurde, sind nur vor diesem Hintergrund zu verstehen. Nürnberg und die „Siegerjustiz“ waren die Rechtfertigung für eine Toleranz gegenüber Verbrechen, mit denen man nicht mehr behelligt werden wollte – und noch mehr eine Ignoranz gegenüber den Opfern.
Nürnberger Prozesse: Die Vorgeschichte, die Folgen, die Verbrecher auf der Anklagebank
ENTSCHEIDUNG IM KRIEG
Schon 1943 hatten die Alliierten beschlossen, Verbrechen der Nazis vor ein Gericht zu bringen. Die Hauptverbrecher sollten vor ein gemeinsames Gericht aller Alliierten gestellt werden. Man begann während des Krieges, die Grundlagen für die Prozesse auszuarbeiten. Das Abkommen zur Gründung des „Internationalen Militärgerichtshofes“ wurde allerdings erst im August 1945 unterschrieben.
DIE LEGENDE VON DER „SAUBEREN WEHRMACHT“
Die deutsche Verteidigung bei den Nürnberger Prozessen versuchte, auch mithilfe eigens verfasster Denkschriften jegliche Mitschuld und Mittäterschaft der Wehrmacht an den Verbrechen des Nazi-Regimes zu leugnen. Eine Darstellung, die erst Jahrzehnte später endgültig widerlegt wurde.
DIE JAGD NACH DEN ANGEKLAGTEN
Während sich Hermann Göring samt 17 Lkw voller Gepäck den Alliierten auslieferte, versteckten sich viele der führenden Nazis, wie etwa Ernst Kaltenbrunner, in Altaussee, wo er Wochen nach Kriegsende aufgespürt wurde. Julius Streicher, Herausgeber der Nazi-Hetzschrift „Der Stürmer“, hatte sich als Maler verkleidet. Außenminister Ribbentrop war in Hamburg untergetaucht.
DER SCHAUPLATZ
Die Alliierten hatten Nürnberg, die Stadt der NSDAP-Reichsparteitage, gewählt, der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher fand im dortigen Justizpalast statt. Die Angeklagten waren bis zu Prozessbeginn in einem ehemaligen Luxushotel in Luxemburg, andere in einer Burg bei Frankfurt am Main untergebracht, die zuvor eine Kommandozentrale der deutschen Wehrmacht gewesen war.
POLITISCHE JUSTIZ ODER PERSILSCHEINE FÜR MASSENMORD?
Bis heute werden die Nürnberger Prozesse von Juristen kritisiert. Weder die Auswahl der Richter noch die Formulierung vieler Anklagepunkte hätte einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren entsprochen. Vieles sei moralisch, aber nicht korrekt juristisch begründet worden. Die zwölf Nachfolgeprozesse nach dem Hauptverfahren werden dafür kritisiert, dass sie zu rasch und ohne ausreichende Zeugenaussagen durchgeführt worden seien und viel zu viele schwer belastete Nationalsozialisten aus politischen Gründen einem Verfahren entkamen oder übereilt begnadigt wurden.
BLUTIGE HINRICHTUNGEN
Die in Nürnberg zum Tode verurteilten Hauptkriegsverbrecher werden am 16. Oktober 1946 gehenkt. Es gibt, etwa bei der Hinrichtung Ribbentrops, zahlreiche Probleme: Die Verurteilen schlagen am Rand der zu kleinen Luke auf, ihr Genick bricht wegen der zu geringen Fallhöhe nicht. Sie ringen bis zu 15 Minuten mit dem Tod. Die Opfer werden unter Geheimhaltung verbrannt, die Asche an einer geheim gehaltenen Stelle in einen Fluss gestreut.
Albert Speer
20 Jahre Haft wegen
Kriegsverbrechen,
Verbrechen gegen
die Menschlichkeit.
Wilhelm Keitel
Zum Tode verurteilt u. a.
wegen Kriegsverbrechen,
Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, hingerichtet.
Rudolf Hess
Lebenslang wegen
Verschwörung und
Verbrechen gegen
den Frieden.
Hermann Göring
Zum Tode verurteilt u. a.
wegen Kriegsverbrechen,
Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Selbstmord.