Motor

Reifenlabel: Was die neue Kennzeichnung bringen soll

Nach den neuen Regeln, die am 13. Mai nach einer Einigung mit dem Rat vom Europäischen Parlament in Brüssel verabschiedet wurden, muss die Kennzeichnung die Verbraucher über die Kraftstoffeffizienz, die Nasshaftung und das externe Rollgeräusch des Reifens informieren.

Künftig werden auf der Kennzeichnung auch Informationen angegeben über Laufleistung, Abrieb, runderneuerte Reifen sowie die Haftung auf Schnee und Eis.

Allerdings werden Angaben zur Laufleistung und zum Abrieb erst dann aufgenommen, wenn eine geeignete Prüfmethode zur Verfügung steht. Reifenabrieb ist eine bedeutende Quelle von umweltschädlichem Mikroplastik.

Die Etiketten müssen für die Verbraucher deutlich sichtbar sein, in allen Situationen, in denen Reifen verkauft werden, auch online, ausgestellt werden und sollten einen QR-Code zum einfachen Scannen enthalten.

Außerdem soll das neue Kennzeichnungssystem auch für schwere Nutzfahrzeuge (so genannte C3-Reifen) gelten, die derzeit nicht unter die EU-Kennzeichnungsvorschriften fallen.

Berichterstatterin Henna Virkkunen (EVP, FI): "Partikel aus dem Abrieb von Reifen stellen einen Großteil des Mikroplastiks in der Umwelt aus. Die Verordnung greift dieses drängende Problem auf, indem sie die Parameter Laufleistung und Abrieb in den Geltungsbereich einbezieht, sobald geeignete Testmethoden zur Verfügung stehen."

ÖAMTC-Reaktion

ÖAMTC-Reifenexperte Friedrich Eppel meint über die neue Regelung: "Grundsätzlich begrüßt der Mobilitätsclub jede Maßnahme, die Konsumenten bei ihrer Kaufentscheidung unterstützt. Die Verordnung ändert jedoch nichts daran, dass das das Reifenlabel weiterhin nur über einige wenige Reifeneigenschaften informiert. Wie bisher sind das Rollwiderstand, Nasshaftung und externes Rollgeräusch, dazu kommen vorerst nur Infos über die Eignung bei Schnee bzw. auf Eisfahrbahn. Ersteres ist durch das Schneeflocken-Symbol aber ohnehin direkt am Reifen ersichtlich, zweiteres für Mitteleuropa kaum relevant."

Kritisch sieht Eppel außerdem, dass es den Herstellern weiterhin zu leicht gemacht wird, bessere Labelklassen zu erreichen: "Eine entsprechende Verschärfung oder die Festlegung von Klassen, die besser als 'A' sind, z. B. 'AA' oder 'A+', waren im Vorfeld geplant. Beides ist nun aber nicht mehr in der Verordnung zu finden, im Gegenteil: Das Label umfasst künftig nur fünf Klassen, Pkw-Reifen die bisher mit 'E' oder 'F' bewertet wurden, rücken eine Stufe auf. Das bedeutet, dass diese schwächeren Modelle dem Konsumenten sogar besser erscheinen als derzeit."

Das Abkommen muss nun formell vom Ministerrat verabschiedet werden. Es wäre dann ab dem 1. Mai 2021 anwendbar.