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Vorzeitiges Aus für günstige Autos als Nebeneffekt einer neuen EU-Verordnung

Es braucht gar nicht die große Nummer der dräuenden – und in ihrem genauen Umfang noch immer nicht geklärten - Euro-7 Regelung, um das Neuwagenangebot an günstigen Modellen in Europa auszudünnen. Im Windschatten des Gezerres um die verpflichtende Umstellung auf E-Autos ab 2035 und die eigentlich für 2025 geplant gewesene, nach aktuellem Stand aber wohl zumindest um ein Jahr aufgeschobene gravierende Senkung der Abgas – und Schadstoff-Limits durch Euro-7, sorgt eine vergleichsweise banale Vorschrift der EU demnächst für eine Reduzierung des Modellangebotes.

Bemerken werden das vor allem Kunden, die einen Kleinwagen zu einem vergleichsweise moderaten Preis suchen.

Denn bewährte Modelle wie etwa das kleine Elektroauto Zoe von Renault werden ab Juli nächsten Jahres nicht mehr zugelassen werden können. Und auch Modelle wie etwa der Renault Megane Kombi mit Benzinmotor werden früher vom Markt genommen werden müssen, als es ihr normaler Modellzyklus notwendig machen würde.

Und das nicht etwa, weil sie den geltenden Abgasvorschriften nicht mehr entsprechen oder sie gravierende Sicherheitsmängel aufweisen würden.

Der Grund dafür liegt vielmehr in einer schlichten EU-Verordnung, die festlegt, dass hinkünftig alle Neuwagen mit einem System ausgestattet sein müssen, das die jeweils geltenden Tempolimits aktiv im Cockpit anzeigt. Diese Verkehrszeichenerkennung muss zumindest 90 % der tatsächlich am Straßenrand ausgeschilderten Geschwindigkeitsbeschränkungen erfassen und richtig darstellen können.

Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen alle Autos zumindest mit Kameras und der entsprechenden Darstellungs-Software ausgerüstet werden. Bei verbauten Navigationssystemen werden die optisch gelieferten Daten zusätzlich mit denen des Kartenmaterials abgeglichen.

Was nach einer willkommenen Unterstützung von immer unaufmerksameren Lenkerinnen und Lenkern klingt, bringt aber zunächst natürlich eine weitere Verteuerung neuer Autos. Und durch die offensichtlich keinen Nachhaltigkeits-Kriterien unterliegende Art der Einführung, eine weitere Ausdünnung des Angebots. Vor allem am unteren Ende der Preisskala.

Dieser Schritt zur verpflichtenden Tempolimit-Erkennung durch Autos kann als unabdingbare Vorleistung für künftiges autonomes Fahren gesehen werden. Oder als technische Vorleistung für das automatische Unterbinden von Geschwindigkeitsüberschreitungen.

In jedem Fall aber lassen sich wenig Gründe dafür finden, warum auch Autos mit einer bestehenden Typisierung betroffen sein müssen, die nicht mehr nachgerüstet werden können.

Die Verordnung zunächst nur auf neu zu typisierende Modelle zu beziehen, hätte wohl auch gereicht.