Mazda ab sofort mit sechs Jahren Garantie
Für Neuwagen von Mazda gibt es ab Jänner 2022 eine Garantie von sechs Jahren. Und zwar überall dort, wo bisher drei Jahre Garantieanspruch bei etwaigen Material- oder Herstellungsfehlern galten.
Voraussetzung für den Garantieanspruch bleibt die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle und Inspektionen. Auch beim Wiederverkauf lässt sich der Garantieanspruch innerhalb der Gültigkeitsdauer ganz einfach übertragen.
Die Mazda Werksgarantie gilt ab 2022 für Neufahrzeuge für den Zeitraum von sechs Jahren bzw. eine Laufleistung von 150.000 Kilometern. Unabhängig von der Laufleistung bietet Mazda zudem eine 3-Jahre-Garantie gegen Lackmängel und Oberflächenkorrosion sowie ganze zwölf Jahre Garantie gegen Durchrostung.
Mit 7.177 Neuzulassungen verzeichnet Mazda im abgelaufenen Kalenderjahr ein Verkaufsplus von 4,2 Prozent. Angeführt werden die Mazda-Verkaufscharts von den beiden Bestsellern Mazda CX-30 und Mazda CX-5 mit 2.335 bzw. 1.160 Neuzulassungen. Auf Platz drei folgt der kompakte Mazda3 mit 1.133 Stück.
Mazda Österreich Geschäftsführer Heimo Egger: „Für 2022 haben wir uns 8.500 Neuzulassungen als Ziel gesetzt. Dafür steht uns eine spannende neue Produktpalette zur Verfügung: Im Frühjahr erweitern wir unser Modellangebot um den Mazda2 mit Vollhybrid-Antrieb, ab der zweiten Jahreshälfte wird es dann den Mazda MX-30 auch in der Plug-in-Version geben. Und ebenfalls im Sommer kommt unser brandneues SUV Mazda CX-60 auf den Markt.“