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Hilfe, ich habe die Vignette verklebt. Was nun?

Folgende Leserfrage erreicht uns: "Fun thing: Mein Vater hat die Vignette so geklebt, dass sie von außen nicht sichtbar ist… - wir haben sehr gelacht. Die Frage ist: Was nun? Er probiert es heute mit dem Haarföhn und will sie damit lösen. Darf man das?"

Wir fragen beim ÖAMTC nach. 

"Das Ablösen und wieder Aufkleben ist nicht empfehlenswert, da die Vignette über einen sogenannten „Selbstzerstörungseffekt“ verfügt", erklärt Ursula Zelenka auf Anfrage.

Das bedeutet: Beim Ablösen werden Elemente sichtbar, die eine solche „Wiederverwendung“ verraten und das kann teuer werden - konkret drohen 120 Euro Ersatzmaut.

Daher ist es besser, das Umkleben sein zu lassen. Zelenka: "Da es zu Jahresbeginn öfters zu einem kleinen Malheur beim Vignetten-Picken kommt, gibt die Asfinag in solchen Fällen in Kulanz Ersatzvignetten aus. Eine genaue Dokumentation des Vorganges und Nachweise über Kauf und Besitz der der (zerstörten) Vignette sind vorausgesetzt."

Übrigens: Unser Leser hat es geschafft, die Vignette mit Spezialföhn und Schaber abzulösen und neu zu kleben. Sicherheitsmängel will er nicht erkennen. Die Vignette sieht aus wie vorher -  hoffentlich passt das aber auch für die Sicherheitskontrollen bei den Mautstellen.