Fahren ohne Führerschein: Mit welchen Fahrzeugen ist das erlaubt?
Umweltfreundliche E-Alternative? Reines Spaßfahrzeug? Sichere Möglichkeit der Altersmobilität? Matthias Wolf aus der Juristischen Interessensvertretung des ÖAMTC gab KURIER Volontär Georg Krierer Auskunft darüber, welche Fahrzeuge auch ohne Führerschein auf heimischen Straßen gefahren werden dürfen.
Welche Art von Fahrzeugen mit Motor darf man in Österreich ohne Führerschein lenken?
Klassisches Beispiel ist das eBike, das maximal 25 km/h fährt und eine maximale Nenndauerleistung von 250 Watt aufweist. Weitere Beispiele sind Kraftfahrzeuge, die eine Geschwindigkeit von maximal 10 km/h haben oder Transportkarren sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Auch Gokarts, die man bei einem Rennen fährt dessen Strecke in einem abgesperrten Bereich ist, verlangen keinen Führerschein.
Gibt es Altersbeschränkungen für das Lenken von motorisierten Fahrzeugen ohne Führerscheinpflicht?
Bei eBike und eScooter gibt es grundsätzlich keine Altersbeschränkung. Allerdings gelten für Kinder dieselben Regeln wie beim Radfahren: Sie dürfen bis zu einem gewissen Alter nur in Begleitung von Erwachsenen oder mit einem Fahrradausweis fahren. Bei den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen liegt die Altersbeschränkung bei 16 Jahren.
Wie werden die Fahrzeugtypen definiert, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen? Gibt es bestimmte Leistungsgrenzen oder Hubraumbeschränkungen?
Durch die 10 km/h Tafel wird dies nach außen signalisiert. Sonst kommt es darauf an, welche Bauartgeschwindigkeit im Typen- oder Zulassungsschein steht.
Wie wird sichergestellt, dass Personen, die ohne Führerschein fahren dürfen, ausreichend über die Verkehrsregeln und Sicherheitsbestimmungen informiert sind?
Es gibt oft intern bei Firmen Kurse oder auch andere Arten von Berechtigungen wie etwa den Staplerschein. Sonst ist es wie beim Fahrrad oder beim E-Bike: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass man sich die Verkehrsvorschriften in einem Kurs lernt oder Prüfungen macht.
Welche Verantwortlichkeiten haben Fahrer von Fahrzeugen ohne Führerschein, wenn es zu einem Unfall oder einer Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer kommt?
Ein Fahrzeug mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h ist nicht zulassungs- und haftpflichtversicherungspflichtig. Ereignet sich ein Unfall mit einem solchen Fahrzeug, könnte die Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. Beim E-Bike etwa ist die versicherungsrechtliche Deckung in die Haushaltsversicherung integriert, wenn dort eine Haftpflichtkomponente inkludiert ist.
Laut Klimaschutz- und Mobilitätsministerium ist für das Lenken von Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h keine Lenkberechtigung erforderlich. Folgende Dinge muss man dennoch beachten.
- Mindestalter: Der Lenker muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das regelt das Führerscheingesetz (FSG) in §1 Abs. 5.
- eBikes und eScooter: Gemäß Kraftfahrgesetz (§ 1 Abs. 2a KFG) gelten elektrisch angetriebene Fahrräder mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h nicht als Kraftfahrzeuge. Diese gelten als Fahrräder im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und es finden die Bestimmungen für Radfahrer Anwendung. Das Gleiche gilt für eScooter.
- Geschwindigkeit: Fahrzeugtypen mit einer Bauartgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h sind meistens vom Kraftfahrtgesetz (KFG) ausgenommen sind. Sie unterliegen jedoch §§ 27 Abs. 1, 58 & 96 KFG: Fahrgestellnummer und Motornummer müssen wie die 10km/h Tafel ersichtlich sein. Gemäss § 96 Abs. 5 KFG ist eine Bescheinigung mitzuführen.
- Kontrolle? Ob die Personen über die Verkehrsregeln und Sicherheitsbestimmungen informiert sind, wird nicht kontrolliert.
- Unfall: Sollte es zu einem Unfall oder einer Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer kommen ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) über den Schadensatz anzuwenden.
Macht es einen Unterschied, ob man gar keinen Führerschein hat, oder ob dieser entzogen wurde - wegen eines Vergehens oder gesundheitlichen Einschränkungen?
Ja. Generell gilt: Je öfter man ohne Führerschein erwischt wird, desto härter werden die Strafen. Beim ersten Mal ist noch mit keiner Haftstrafe zurechnen. Beim zweiten oder beim dritten Mal könnte die Behörde solche Maßnahmen anordnen.
Gibt es Pläne, die Regelungen für das Lenken von Fahrzeugen ohne Führerschein in Zukunft zu ändern oder anzupassen?
Grundsätzlich gibt es keine derartigen Pläne. Es gibt aber eine Unstimmigkeit bei den eScootern und eBikes. Man hat bei diesen Fahrzeugen die Leitungsgrenzen vor kurzem verändert. Früher waren das maximal 600 Watt Leistung. Heutzutage sind es 250 Watt Leistung. Es sind aber noch einige eScooter im Umlauf, die eine maximale Leistung von 600 Watt haben. Bei diesen E-Scootern ist nun die Frage, ob das überhaupt noch ein Fahrzeug ist, welches man ohne Führerschein lenken darf.