"Tarif-Dschungel" Elektro-Ladestellen: AK bemängelt Transparenz
Wo kann man sein Elektrofahrzeug am günstigsten aufladen? Laut Arbeiterkammer (AK) ist diese Frage nur schwer zu beantworten. Wegen eines „Dschungels“ an Tarifmodellen bei öffentlich zugänglichen Ladestationen gäbe es kaum Transparenz, beklagt die AK in einer heute präsentierten Preis- und Marktanalyse. Dafür verglich der AK-Energie-Experte Michael Soder 28 Tarife von 16 Anbietern. Die AK fordert eine einheitliche Abrechnung nach Kilowattstunden (kWh).
Am billigsten tankt es sich jedenfalls zuhause. Die AK errechnete für eine Fahrt von 100 Kilometern mit einem durchschnittlichen E-Auto (15 kW pro 100 km) Stromkosten von 5,57 Euro. Wird das Fahrzeug zu 80 Prozent zuhause und zu 20 Prozent an öffentlichen Ladestationen mit Strom gespeist (was laut AK der durchschnittlichen Verwendung entspricht), zahlt man für 100 Kilometer im Schnitt 6,57 Euro. Würde man nur auf öffentliche Ladestationen zurückgreifen, müsste man durchschnittlich 10,57 Euro zahlen. Zum Vergleich: die AK errechnete für die gleiche Fahrt mit Diesel- oder Benzinantrieb Kosten von 13,23 bzw. 14,28 Euro.
Der Preisvorteil des Elektroantriebs hänge aber stark vom jeweiligen Tarifmodell ab. Während Tarifverträge, die das dominante Abrechnungsmodell sind, im Schnitt pro 100 Kilometer Kosten von 5,93 Euro verursachen, sind es bei Pauschaltarifen mit 10,95 Euro schon fast doppelt so viel. Bei Untersuchungen in den Jahren 2018 und 2020 waren Pauschaltarife noch billiger als die Vertragstarife. Richtig teuer wird es dann, wenn man per Direct-Payment, also mit Kreditkarte an der Ladestation bezahlt. Hier liege der Durchschnittspreis für eine 100-Kilometer-Fahrt mit 14,83 Euro um 150 Prozent über den Vertragstarifen und sogar über den Benzinkosten für die gleiche Strecke.
Auch innerhalb der jeweiligen Tarifmodelle gibt es laut AK große Unterschiede. Die Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot liege bei Vertragstarifen bei 10,94 Euro, bei Pauschaltarifen bei 13 Euro und bei Direct-Payment Tarifen bei 16,2 Euro, heißt es in einer Aussendung der AK. Je nachdem für welche Ladestation man sich entscheidet, kann der Preis also stark variieren.
Damit mehr Transparenz in den Markt kommt, fordert die AK eine leicht vergleichbare Abrechnung mit Preisen für die gleiche Einheit (kWh). Wird zusätzlich eine Gebühr pro Lademinute verrechnet, dann solle der Preis hierfür getrennt angegeben werden, so der AK-Experte Soder auf APA-Nachfrage hin.
Konsumentinnen und Konsumenten rät die AK dann darauf zu achten, welche Ladeleistung ihr Auto und welche die Ladesäule hat: Man zahle nämlich für die Ladeleistung der Tankstation, auch wenn das eigene Fahrzeug diese gar nicht aufnehmen könne. Zudem solle man sich neben Preisvergleichen auch gut über die jeweiligen Vertragskonditionen informieren und Ladeleistungen wählen, die dem Auto entsprechen. Allgemein rät die AK, das Auto so weit wie möglich zuhause oder am Arbeitsplatz aufzuladen.
BEÖ sieht keinen Preis-Dschungel
Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) zeigt sich erfreut über das Ergebnis der AK-Preis- und Marktanalyse: „Wer an einer öffentlichen E-Ladestationen sein E-Auto auflädt, bezahlt deutlich weniger als an der Tankstelle für Benzin oder Diesel,“ so Andreas Reinhardt, Vorsitzender des BEÖ.
Dem Vorwurf, es gäbe beim ‚E-Laden für Konsumenten einen Preis-Dschungel‘, kann BEÖ-Vorsitzender Andreas Reinhardt nicht nachvollziehen. „Bei den Mitgliedsunternehmen des BEÖ bekommt man detaillierte Auskünfte über die Tarifmodelle und kann diese auf deren Websites auch vergleichen. Außerdem bieten diese Tarife extrem hohe Preisstabilität über lange Zeit im Unterschied zum täglichen Wechsel der Preise an den Zapfsäulen.“
Dass es in Österreich derzeit für öffentliche Ladeinfrastruktur keine Verpflichtung zur Verrechnung von elektrischen Energie gibt, bestätigt Reinhardt. Die eichrechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen das nur an einem kleinen Teil der bestehenden Ladeinfrastruktur. Die Kunden äußern allerdings verstärkt den Wunsch auf Umstellung von „zeitbasierter“ auf „energiebasierte“ Verrechnung nach Kilowattstunden (kWh). „Dennoch verrechnen einige Unternehmen ohne Rücksicht auf gesetzliche Regelungen bereits heute nach kWh. Dies stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar, vor allem gegenüber jenen, die rechtskonform handeln. Für eine flächendeckende Abrechnung nach Kilowattstunden (kWh) fehlt derzeit die Rechtssicherheit sowohl für Konsumenten wie für Betreiber von Ladestellen“, so Reinhardt.