Motor

Darf die Schnauze des Autos über den Gehsteig ragen?

Die Juristen des ÖAMTC sagen dazu: Wenn auf der Gehsteigkante eine Parkmarkierung (etwa weiß bemalt) ist, darf diese nicht überragt werden. Ist die Gehsteigkante unmarkiert, dürfte das schrägparkende Fahrzeug  in den Gehsteig ragen, allerdings mit einer  Einschränkung: Das Überragen ist    verboten, wenn Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder  Rollstuhl an der Benützung des Gehsteigs gehindert sind.