Meinung

Rückkehr Landbauers: Wen kümmert schon die Moral

Und schon ist alles wieder gut. Das Verfahren wegen § 3g Verbotsgesetz 1947 im Zusammenhang mit dem Liederbuch der Burschenschaft „Germania“ wurde eingestellt, Udo Landbauer kann wieder in die Politik zurückkehren. Halleluja!

Sofort bietet ein treuer Vasall sein Mandat an (bei der FPÖ geht das offenkundig leichter als bei der Liste Pilz). Die Blauen dürfen sich freuen, dass einer ihrer Recken, von Gerichten unbehelligt, wieder ins Amt darf. Und kann gleichzeitig auf die bösen politischen Gegner zeigen, die mit ihrer „Hexenjagd“ keinen Erfolg hatten. Da sieht man wieder, was rauskommt, wenn man die Rechten und Anständigen attackiert – nämlich nichts. Kennen wir ja schon lange, diese Argumentation und Umkehrung der Tatsachen. Schuld sind immer die anderen.

Aber ist wirklich alles wieder gut? Mitnichten.

Das Verfahren wurde nicht beendet, weil man das Liederbuch mit dem Nazi-Gedankengut und dem Aufruf zum Judenmord nicht mit dieser Burschenschaft in Verbindung bringen konnte oder weil sämtliche Mitglieder ihre Abscheu ganz klar artikuliert hätten. Der Grund für die Einstellung der Ermittlungen ist Verjährung.

Auch wenn juristisch nichts übrig bleibt von der Liederbuch-Affäre, gäbe es theoretisch immer noch Kategorien wie Moral oder Ethik. Aber wen kümmern die schon in der Politik. Wenn Landbauer zurückkehrt in den niederösterreichischen Landtag, dann hat die FPÖ die bisher größte Chance verpasst, zu dokumentieren, dass sie mit Regierungsverantwortung auch Regierungsverpflichtungen verknüpft. So bleibt sie, nicht nur für Wolfgang Ambros, weiterhin angreifbar.

Die ÖVP macht übrigens das einzige Richtige: Jede Kooperation mit Landbauer auszuschließen.