Politikermalus
Von Martina Salomon
Auch sie sollten die Chance haben, irgendwann einmal wieder ein normales Leben führen zu dürfen.
über Urteile gegen Politiker.
Werden Politiker vor Gericht besonders hart beurteilt? Scheint so. Peter Westenthaler muss ins Gefängnis, obwohl es in seinem Fall nicht um persönliche Bereicherung ging. Das Oberlandesgericht hat sich gegen einen möglichen Hausarrest ausgesprochen, weil Westenthaler "seine Position als ehemaliger Spitzenpolitiker benützt hat, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen". Was bedeutet: Ein Politiker oder ein Ex-Politiker (möglicherweise einfach auch nur eine prominente Person) müssen damit rechnen, strenger bestraft zu werden. Vor dem Gesetz sind also nicht alle gleich. Andere Verfahren sind ähnlich ausgegangen: Ernst Strasser und Josef Martinz mussten ins Gefängnis, obwohl bei einem noch gar kein Geld geflossen und beim anderen die Partei (und nicht der Beschuldigte) profitierte.
In allen drei Fällen spielt die im heimischen Strafrecht verankerte "Generalprävention" eine Rolle, also eine bewusst abschreckende Wirkung für andere. Das ist argumentierbar: Schließlich soll verhindert werden, dass Politiker in Allmachtsgefühle verfallen und das Bewusstsein für Recht und Unrecht verlieren. Dennoch wirkt es manchmal so, als wäre der Justiz die Verhältnismäßigkeit bei solchen Personen abhanden gekommen.
Abgesehen davon sollte man nicht vergessen, dass skandalös lange Verfahren (auch in etlichen Wirtschaftsfällen) die ökonomische und psychische Existenz eines Menschen ruinieren. Bei Libro/Rettberg waren es 12 Jahre, bei Yline/Böhm 14 Jahre, bis die Urteile kamen. Die sieben Jahre bei Westenthaler wurden vom OLG immerhin als strafmindernd anerkannt, verhinderten aber nicht, dass er hinter Gitter muss.
Alle genannten Personen müssen einem natürlich nicht sympathisch sein: Aber auch sie sollten die Chance haben, irgendwann einmal wieder ein normales Leben führen zu dürfen.