Mauturteil: Ein Stoppschild für Diskriminierer
Nur zur Erinnerung: Als der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Karfreitagsregelung in Österreich gekappt hat, war hierzulande so manch missmutiger Ton zu hören: Schon wieder die EU, die einem vorschreibt, was man zu Hause tun und lassen darf und was nicht. Ganz anders jetzt, wo der Gerichtshof in Luxemburg der österreichischen Klage stattgab und die deutschen Mautpläne durchkreuzte. Und Freude ist durchaus angebracht.
Anlass zur Erleichterung gibt dieses wichtige und signalstarke Urteil in zweierlei Hinsicht: Maut müssen österreichische Autofahrer vorerst auf deutschen Straßen nicht bezahlen. Vor allem, und das ist die wichtigste Botschaft des Richterspruchs, weil sie gegenüber deutschen Autofahrern nicht benachteiligt werden dürfen. Entlastung nur für die Bürger des eigenen Landes, während alle anderen EU-Bürger mehr zahlen müssen oder weniger erhalten – das wäre lupenreine Diskriminierung und laut EU-Verträgen verboten. Nicht nur wir Österreicher dürfen deshalb jetzt dankbar sein, dass der Gerichtshof in Luxemburg genau hingesehen und ein Stoppschild aufgestellt hat.
Für die bayerische CSU ist das Urteil eine schwere Schlappe. In einem Wahlkampf hat sie die umstrittenen Mautpläne nach dem Motto „Deutsche zuerst“ geboren. Vor Häme sei dennoch gewarnt: Auch Österreichs türkis-blaue Regierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Anti-Diskriminierungstest erst noch bestehen muss: die Kindergeld-Indexierung. Eine Klage vor dem EuGH, so hört man in Brüssel, steht unmittelbar bevor.