Meinung/Kommentare/Wirtschaft

Das falsche Signal

Welche Arbeit kann überhaupt geleistet werden und zu welchen Bedingungen?

Dr. Anita Staudacher
zum Arbeitsrecht für Flüchtlinge

Zugang zum Arbeitsmarkt "vom ersten Tag an": So human der Juncker-Vorschlag klingen mag, so wenig durchdacht ist er in der Praxis. Die Frage ist nicht, ob Asylwerber arbeiten dürfen, sondern welche Arbeit kann von Flüchtlingen, die soeben in Freiheit angekommen sind, meist nur Pflichtschulabschluss haben und kein Deutsch sprechen, überhaupt geleistet werden? Und zu welchen Bedingungen? Dem AMS bleiben im hoch kompetitiven Arbeitsmarkt jetzt schon die Ungelernten über, die Langzeitarbeitslosigkeit steigt und steigt.

Was bleibt sind Tagelöhner-Jobs und Hilfsarbeit, befristet, austauschbar und nicht existenzsichernd. Auch wenn es dem ein oder anderen Industriellen oder Touristiker freuen mag: Es kann nicht Ziel der Arbeitsmarktpolitik sein, Menschen um jeden Preis in prekäre, mies bezahlte Jobs zu drängen und damit die Mindeststandards aller in der Branche Beschäftigten nach unten zu drücken. Von so einem "Recht auf Arbeit" hat niemand etwas.

Viel vernünftiger klingt da die Idee eines Integrationsjahres bei Hilfsorganisationen, um einerseits dort zu arbeiten und andererseits Sprache, Qualifikationen sowie "Sitten und Gebräuche" zu erlernen. Job-Integration von Flüchtlingen funktioniert nicht auf Anordnung von oben, es ist und bleibt eine Herkulesaufgabe.