Meinung/Kommentare/Salomonisch

Salomonisch: Aktenzeichen KHG ... ungelöst

Wie lange müssen wir uns noch mit Karl-Heinz Grasser beschäftigen? Abgesehen von seinem Friseur steht mittlerweile auch die Justiz auf dem Prüfstand. Leider scheint es da krasse Mängel zu geben. Ohne die skandalösen Vorgänge rund um BUWOG-Privatisierung und Telekom-Parteispenden schönreden zu wollen: Aber ist es, weil es eh keine „Guten“ trifft, in Ordnung, dass Beschuldigte strafrechtliche Vorwürfe von Journalisten erfahren? Dass laufend Aktenteile und Abhörprotokolle an Zeitungen weitergereicht werden und damit Datenschutz und Amtsverschwiegenheit gebrochen werden? Dahinter können etliche Personen stecken – Anwälte, Staatsanwälte, schlecht bezahlte Kanzleimitarbeiter, die Kopien verkaufen, oder gar Richter (selbstverständlich gilt für alle die Unschuldsvermutung).

Hätte es nicht auch Kritik bei einem sympathischeren Verdächtigen als Grasser gegeben, wenn Medienvertreter zu einer Show-Hausdurchsuchung eingeladen worden wären, die sich als nicht rechtmäßig herausgestellt hat? Wieso fand diese nicht außerdem schon viel früher statt, als man noch annehmen konnte, etwas zu finden? Auch bei anderen Fällen, etwa der „Causa Kampusch“, bleiben Zweifel an der Seriosität der Ermittlungen.

Dank der neuen Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft müssen Beschuldigte in Wirtschafts-Kriminalfällen jetzt wenigstens nicht mehr damit rechnen, dass sie ein ganzes Jahrzehnt, so wie Ex-Libro-Chef Andre Rettberg oder die Yline-Pleitiers, auf ihren Prozess warten müssen. Was übrigens menschenrechtswidrig ist. Kundige Anwälte meinen, dass sich das Wirtschafts-Know-how der Staatsanwaltschaft zwar deutlich verbessert hat, dass es aber trotzdem noch lange dauern wird, bis man solchen Fällen halbwegs gewachsen ist.

Bis dahin müssen sich Schuldige wie Unschuldige in Geduld üben – und es gilt der alte Spruch: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“. Die Unabhängigkeit und das Vertrauen in die Justiz ist aber eine Grundsäule unserer Demokratie. Die dort Tätigen müssen sie durch ihr eigenes Verhalten schützen.