Bestätigung eines Dauerversagens
Von Andreas Schwarz
Aber wie die Hilfe aussieht, erleben wir seit zwei Jahren
über die EU-Flüchtlingspolitik
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Massenmigration wie im Jahr 2015, als Flüchtlinge über den Balkan nach Österreich und Deutschland "durchgewunken" wurden, die sogenannten Dublin-Regeln nicht außer Kraft setzen. Also jene Bestimmung, dass der Ersteinreisestaat in Europa für den Asylantrag zuständig ist. Die Klage von Flüchtlingen gegen ihre Rückführung nach Kroatien wurde abgewiesen. Sowohl das deutsche als auch das österreichische Innenministerium sehen sich "bestätigt".
Schön, dass sie das tun – aber das Urteil beschreibt in Wahrheit das Dilemma der EU und ihrer Flüchtlings-Nichtpolitik. Denn es bestätigt eine existierende Rechtslage, die lange vor dem Massenexodus aus Nah-, Fernost und Afrika geschrieben worden ist. Und die für die gegenwärtige Lage nicht gemacht ist. Es nagelt fest, dass Griechenland und jetzt Italien den Flüchtlingsansturm bewältigen müssen (was sie kaum können) und Europa allenfalls helfen kann, bis es eine neue gemeinsame Asylpolitik beschlossen hat. Dass Dublin mangelhaft und nicht zeitgemäß ist, gibt ja auch die EU-Kommission zu.
Aber wie die Hilfe aussieht, erleben wir seit zwei Jahren: Nicht einmal die ersten 120.000 Flüchtlinge, für die die EU einen Aufteilungsschlüssel beschlossen hat (Relocation-Programm), sind umverteilt – und das liegt nicht nur an den grundsätzlich aufnahmeunwilligen Osteuropäern. Und was eine neue EU-weite Asyl-Regelung in Sachen Aufteilung, Verfahren, Rückführung, Aufnahmezentren, Grenzsicherung betrifft, gibt es auch zwei Jahre nach Beginn des Massenansturms auf Europa offenbar noch immer keinen Entwurf, auf den sich die EU-Staaten aufgrund jeweils eigener Vorstellungen und Interessen dann ohnehin nicht einigen. Das Wort Dringlichkeit ist im europäischen Sprachsatz deutlich seltener als das Wort Bestätigung.