Gleich reden – oder für immer schweigen
Sein Solo und auch die Aussage, Van der Bellen zu wählen, hätte Schnizer sich sparen können.
über den Vorwurf der geplanten Wahlanfechtung der FPÖ
In Österreich teilen sich die zwei (noch) mittelgroßen Parteien SPÖ und ÖVP alle Posten vom Portier bis zum Spitzenrichter auf. Den Verfassungsrichtern ist es bis jetzt immerhin gelungen, das Höchstgericht vom Geruch der Parteipolitik freizuhalten. Johannes Schnizer hat jetzt der Glaubwürdigkeit des Gerichts einen Bärendienst erwiesen.
Der ehemalige Mitarbeiter von Ex-Kanzler Gusenbauer (SPÖ) unterstellt der FPÖ, die Anfechtung der Wahl schon vor dem 2. Wahlgang geplant zu haben. Auch wenn man den Freiheitlichen zutraut, dass sie Institutionen des Staates unterminieren wollen, so darf diesen Vorwurf nur erheben, wer Beweise hat. Das gilt für einen Höchstrichter erst recht.
Sonderbar ist auch der Zeitpunkt der umstrittenen Aussage. Unmittelbar nach dem Urteil hätten die Verfassungsrichter zu ihren Beweggründen Stellung nehmen sollen. Und auch unterschiedliche Standpunkte, die es unter Juristen immer gibt, bekannt geben sollen. Das hätte ihre Glaubwürdigkeit gestärkt. Sein Solo und auch die Aussage, Van der Bellen zu wählen, hätte Schnizer sich sparen können.