Nur sechs Verurteilungen ohne Freiheitsstrafe bei Vergewaltigung
Die Bundesregierung will das Strafrecht erneut verschärfen, vor allem was Gewalt gegen Frauen und Kinder betrifft. So soll die Mindeststrafe bei Vergewaltigung erhöht werden, was eine gänzlich bedingte Strafnachsicht dann unmöglich macht. Schon bisher ist das nicht oft passiert. Wie ein Blick in die Statistik zeigt, sank der Anteil der gänzlich bedingten Urteile zuletzt auf unter sieben Prozent.
Im Jahr 2017 gab es österreichweit 90 Verurteilungen wegen Vergewaltigung, wovon sechs (entspricht 6,67 Prozent) vollständig bedingt erlassen wurden. 2016 waren es 7,61 Prozent (in absoluten Zahlen: sieben von 92), 2015 6,19 Prozent (sechs von 97). In den Jahren zuvor gab es auch schon weit höhere Werte, etwa 18,75 Prozent (18 von 96) im Jahr 2011 oder 18,97 Prozent (22 von 116) 2010. Über die vergangenen zehn Jahre betrachtet lag der Prozentsatz der gänzlich bedingten Verurteilungen bei 11,44 Prozent.
Was Frauenorganisationen eher kritisieren, ist das Missverhältnis zwischen Anzeigen und Verurteilungen beim Delikt der Vergewaltigung. Die Quote lag über die Jahre 2008 bis 2017 bei nur 11,44 Prozent: Auf insgesamt 8.508 angezeigte Vergewaltigungen kamen 979 Verurteilungen.