Meinung/Kolumnen/Realitäten

Mietrecht

Streitpunkte sind die komplizierten Zu- und Abschläge zum Richtwert für Lage und Ausstattung sowie Investitionsanreize für Vermieter

Mag. Ulla Grünbacher
über die Reform des Mietrechts

Die Verhandlungen zu einem fairen und transparenten Mietrecht sind nun ein weiteres Mal gescheitert. Jetzt gehen die schwierigen Verhandlungen in die nächste Runde. Neues Ziel: Bis Herbst soll ein Kompromiss stehen.

Streitpunkte sind die komplizierten Zu- und Abschläge zum Richtwert-Mietzins für Lage und Ausstattung einer Wohnung sowie Investitionsanreize für Vermieter. Im bisher vorliegenden Entwurf ist vorgesehen, dass bei Neubauten für eine bestimmte Zeitspanne (im Gespräch sind 20 bis 30 Jahre) eine marktübliche Miete verlangt werden kann und erst danach der Richtwertzins. Die Mindestdauer bei Befristungen soll von drei auf fünf Jahre angehoben werden, eine einmalige Verlängerungsoption für Mieter ist vorgesehen. Auch um eine Neugestaltung der Abschläge für befristete Verträge wird gerungen.

Eines steht aber fest: Sollte nach den langjährigen Verhandlungen tatsächlich ein neues Mietrecht zustande kommen, dann wird dieses nur für Neuverträge gelten. In bestehende Mietverhältnisse sollte nicht eingegriffen werden.

ulla.gruenbacher@kurier.at