Meinung/Kolumnen/Realitäten

Heiß-kalt

Wenn die Außentemperatur drei Tagen lang unter zwölf Grad fällt, sollte eine Heizmöglichkeit bestehen

Mag. Ulla Grünbacher
übers Heizen

Das Temperaturempfinden von Menschen ist so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Die einen wollen im Winter mit T-Shirt barfuß durch die Wohnung laufen, andere haben es lieber kühl.

Regelmäßig zu Zoff führt dies im Großraumbüro: Die einen sitzen ständig im Zug und frieren, andere leiden unter der stickig-warmen Luft. Beim Zusammenleben ist es ähnlich.

Auch Familienmitglieder und WG-Bewohner haben unterschiedliche Vorlieben. Noch einmal anders ist es im Wohnhaus, das zentral beheizt wird. Denn für das Einschalten der Heizungsanlage ist der Vermieter oder die von ihm bestellte Verwaltung zuständig. Im Idealfall wird im Mietvertrag geregelt, ab welchem Datum oder ab welcher Außentemperatur diese in Betrieb genommen wird, eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Grundsätzlich gilt: bei längeren Kaltphasen sollte eine Heizmöglichkeit bestehen, etwa wenn die Außentemperatur drei Tagen lang unter zwölf Grad fällt. Ist das nicht der Fall, können Mieter den Zins mindern.

ulla.gruenbacher@kurier.at