Meinung/Kolumnen/Realitäten

Gesundheitsgefährdung

Lockere Wandfliesen wirken sich nicht unmittelbar auf die Gesundheit des Mieters aus

Mag. Ulla Grünbacher
über Fliesen im Bad, die drohen herabzufallen

Lose Fliesen, die drohen herabzufallen, stellen keine Gesundheitsgefährdung des Mieters dar.

Der Fall: Die Wände im Badezimmer des Mieters, in dem sich auch das WC befindet, sind bis auf eine Höhe von zwei Metern verfliest. An der neben dem WC gelegenen Wand, die nicht im Spritzwasserbereich liegt, hoben sich im Jahr 2012 Fliesen großflächig ab und liegen seitdem teilweise hohl. Neun Fliesen sind bereits abgefallen. Der Mieter sicherte die übrigen hohlliegenden Fliesen provisorisch mit Klebebändern.

Der Mieter forderte die Vermieterin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, auf, die Fliesen zu erneuern. Das Erstgericht gab dem Antrag statt, da der Vermieter zur Behebung von erheblichen Gesundheitsgefährdungen verpflichtet sei. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte jedoch klar, dass lockere Wandfliesen keinen ernsten Hausschaden darstellen. Daher sei der Vermieter nicht zur Erhaltung verpflichtet. Nach der Rechtsprechung fallen Arbeiten an den Wandoberflächen im Inneren eines Bestandobjekts und damit auch die Wiederherstellung der Wandverfliesung nur dann in die Erhaltungspflicht des Vermieters, wenn sie Folgearbeiten zu einer Erhaltungsmaßnahme sind. Lockere Wandfliesen wirken sich nicht unmittelbar auf die Gesundheit des Mieters aus und sind daher auch nicht als erhebliche Gesundheitsgefährdung zu qualifizieren, wie ungeerdete Elektroleitungen oder Bleirohre. Der Mieter wird die Fliesen also auf eigene Kosten erneuern müssen.

ulla.gruenbacher@kurier.at