Meinung/Kolumnen/Realitäten

Ferienwohnung

Nun sind Ferienwohnungsvermieter gegen das Gesetz vor Gericht gegangen - und abgeblitzt

Mag. Ulla Grünbacher
über das Berliner Urteil

Die Hauptreisesaision steht kurz bevor, viele buchen jetzt gerade ihre Unterkünfte. Zahlreiche Touristen übernachten lieber in einer Ferienwohnung als im Hotel. Davon profitieren Ferienwohnungsportale wie Airbnb, Wimdu und 9flats.

Doch nicht überall ist es erlaubt, eine private Eigentumswohnung an Feriengäste zu vermieten, ausgenommen davon sind Wohnungen, die als Ferienappartments gewidmet sind. In Österreich gibt es seit 2014 ein höchstgerichtliches Urteil, das besagt, dass alle Wohnungsbesitzer ihre Miteigentümer im Haus zunächst um Erlaubnis fragen müssen, bevor sie Gäste einquartieren. In großen Anlagen mit 50 und mehr Einheiten ist es praktisch unmöglich, eine Erlaubnis von allen zu bekommen. Für Mieter stellt die gänzliche Weitergabe der Mietwohnung (ohne Zustimmung des Vermieters) einen zulässigen Kündigungsgrund dar.

In Berlin gibt es ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz, dieses verbietet spekulativen Wohnungsleerstand, wie die Nutzung als Ferienwohnung. Nun sind Berliner Ferienwohnungsvermieter gegen dieses Gesetz vor Gericht gegangen - und abgeblitzt. Die Richter argumentierten, aufgrund der große Nachfrage am Wohnungsmarkt und des Engpasses am Wohnungsmarkt sei es erforderlich, die Vermietung von privaten Wohnungen an Touristen zu untersagen. Vermittlungsportale wie Airbnb und Wimdu, die einen der Kläger unterstützten, müssen nun mit Konsequenzen rechnen. Es ist zu erwarten, dass das Urteil richtungsweisend für andere deutschen und eventuell auch österreichische Städte sein wird.

ulla.gruenbacher@kurier.at