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Politik von innen: Inseraten-Gesetz fast fertig / "Geheime" Leistungen

Es ist angesichts der Eurokrise zwar nur ein Nebenschauplatz, aber für die demokratiepolitische Hygiene des Landes ein sehr wichtiger: Die Regierung steht beim Medientransparenzgesetz kurz vor einer Einigung. Laut dem Gesetz müssen die öffentlichen Stellen - Bund, Länder und öffentliche Unternehmen - ihre Inserate offen legen. Somit wird kontrollierbar, ob Steuergeld sinnvoll eingesetzt wird, und ob es Abhängigkeitsverhältnisse bestimmter Medien von der Politik gibt. Bis zuletzt umstritten war ein wesentlicher Punkt: ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf bestand darauf, dass Medien ihre Eigentümer deklarieren müssen und sie nicht hinter Stiftungs- und Treu-handkonstruktionen verstecken dürfen. Konkret geht es um die Gratiszeitung Heute, die viel öffentliches Geld bekommt, von der man aber nicht weiß, wem sie gehört. Dem Vernehmen nach soll Medien-Staatssekretär Josef Ostermayer in diesem Punkt eingelenkt haben. Bestätigt wurde dies am Montag vom Büro Ostermayer nicht, aber es hieß, der Staatssekretär sei "sehr zuversichtlich". Dienstag am späten Nachmittag sollen letzte Details geklärt werden, das Gesetz soll am 1. Dezember den Verfassungsausschuss des Parlaments passieren. Damit gilt das Gesetz aber noch nicht. Auf die Bundesländer und deren Inserate erstreckt es sich nur, wenn eine Oppositionspartei dem Gesetz zu einer Zweidrittel-Mehrheit verhilft.

Jährlich vergibt die Republik Österreich an durchschnittlich 35 Personen die Staatsbürgerschaft für "besondere Leistungen". Welche Verdienste dies sind, für die jemand Österreicher werden darf (zuletzt gab es den Verdacht, die "Leistung" könnte in Parteienfinanzierung bestehen), ist nirgends offen gelegt. Die grüne Abgeordnete Alev Korun hat nun im Parlament einen Antrag eingebracht, wonach die Regierung die Leistungen dieser Sonder-Staatsbürger künftig dokumentieren und ohne Namensnennung veröffentlichen muss. SPÖ und ÖVP zeigen sich nicht grundsätzlich abgeneigt, Koruns Antrag umzusetzen, vertrösten die Grüne aber auf das Ende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Dieser wird sich aus Anlass offensichtlich verkaufter Staatsbürgerschaften die Vergabepraxis der letzten zehn Jahre anschauen. Der U-Ausschuss hat in seinen Beweis-Anträgen die Akten zu allen Staatsbürgerschaftsvergaben unter dem Titel der "besonderen Leistung" seit dem Jahr 2000 angefordert. Diese Unterlagen müssen das Kanzleramt, alle Ministerien und alle Landesregierungen an den Nationalrat liefern.