Meinung/Kolumnen/Im Bild

Die Rache

Das hat es noch nie gegeben: Ein öffentlich-rechtliches Unternehmen bricht jahrelang das Gesetz. Der staatlich finanzierte ORFmacht Programm wie ein Privater, sagt die Behörde.

Die KommAustria erkennt nicht die vom Gesetzgeber geforderte inhaltliche Vielfalt. Die beiden reichweitenstärksten Programme des ORF seien keine "Vollprogramme".

Das sitzt.

Die Ohrfeige für den ORF ist für viele Gebührenzahler eine Genugtuung. Dabei ist die kritisierte Verwechselbarkeit durch die viel gescholtenen US-Serien das qualitativ geringere Problem. Was amerikanische Drehbuchautoren leisten, ist volksbildnerisch wertvoll im Vergleich zu manchen Ko- und Eigenproduktionen – die dreisterweise sogar zeitgleich mit Privaten gesendet werden. Dass Machwerke wie "Die Rache der Wanderhure" überhaupt gezeigt werden, ist Skandal genug, aber gleichzeitig mit einem

Privaten: Das ist gegen das ORF-Gesetz.

Der ORF klopft sich gerne auf die Schulter, welch qualitätsvolle Dokus er produziert. Trotzdem stimmt die Ausgewogenheit nicht. Freitag- und Samstag­abende gleichen oft einer groß angelegten Verblödungsoffensive. " Österreich wählt die heißesten Hüttenhits".

Das Urteil der KommAustria ist gerecht. Es ist "Die Rache der Wanderhure".

barbara.mader@kurier.at

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Kommentar

  • Hintergrund

  • Kommentar

  • Hintergrund