Leben/Gesellschaft

Unglückliche Kinder in der Klasse

Das Schuljahr hat gerade erst begonnen. Manche Schüler sind jetzt schon unglücklich, weil sie sich in der Klasse nicht wohlfühlen. Wie sollen Eltern auf die Tränen ihre Kinder reagieren?

KURIER-Familycoach Martina Leibovici-Mühlberger warnt davor, „jetzt in Wehleidigkeit zu verfallen. Machen Sie ihrem Kind klar, dass es im Leben häufig Neuerungen gibt. Und selbst wenn es am Anfang nicht so rosig aussieht, kann sich vieles mit der Zeit zum Guten wenden.“

Wichtig sei in den ersten Tagen, dass am Nachmittag jemand da ist, mit dem das Kind über Probleme sprechen kann. „Unterstützen Sie es auch bei der Organisation der Schule. Diese Ordnung gibt dem Kind Sicherheit.“

Falsche Schule

Reagieren müssen Eltern, wenn sie das Gefühl haben, dass das Kind in der falschen Schule sitzt. „Dann ist es jetzt höchst an der Zeit, sich zu überlegen, wo das Kind am besten aufgehoben wäre“, sagt der Familycoach. Manchmal liegt es auch am Klassenverband, dass das Kind unglücklich ist. Die Psychologin Verena Schlosser-Windauer weiß aus ihrer Praxis, „dass Mobbing leider nicht in den Ferien einfach endet. Was im alten Jahr aufgehört hat, geht jetzt meist genauso weiter.“ Das Kind brauche die Hilfe von Erwachsenen. „Es muss die Eltern als Stütze wissen. Haben Sie ein offenes Ohr und fragen Sie Ihr Kind, wo die Probleme liegen“, rät sie Müttern und Vätern.

In der Schule selbst sorgen im Idealfall die Lehrer für ein gutes Schulklima – „doch die sind mit der Situation oft überfordert“, sagt Schlosser-Windauer. Auch Schulpsychologen gebe es zu wenige. „Oft hilft es, wenn sich Eltern da zusammentun, um z.B. Mediatoren zu holen.“ An einigen Schulen organisieren und finanzieren Elternvereine solche Unterstützungsmaßnahmen.

Manchmal sei auch ein Schulwechsel anzudenken: „Doch das ist nicht in jedem Fall anzuraten. Hat das Kind sich nämlich einmal selbst in die Opferrolle manövriert, so läuft es Gefahr, dass es in der Schule wieder in die gleichen Verhaltensmuster zurückfällt und erneut Ziel von Mobbingattacken wird. Das gilt es zu verhindern“, meint die Psychologin. KURIER.schueleranwalt

Schüler, die einen Nachzipf hatten, haben den Sommer intensiv zum Lernen genutzt. Doch nicht alle waren erfolgreich. Wer jetzt keine Aufstiegsklausel bekommt und dennoch aufsteigen will, der muss in Berufung gehen. Dabei ist einiges zu beachten:

Frist Die Berufung muss innerhalb von fünf Tagen erfolgen, nachdem Eltern den Bescheid erhalten haben, dass das Kind die Klasse wiederholen muss. Ist ein Schüler volljährig, wird ihm der Bescheid zugestellt.

Form Die Berufung muss in jedem Fall schriftlich bei der Schule abgegeben werden. Das kann sowohl per Fax als auch per Brief passieren. Vorsicht: Die Möglichkeit, per eMail zu berufen, gibt es nicht.

Instanzen Das Berufungsschreiben geben Eltern zwar in der Schule ab. Adressat ist aber immer der Landesschulrat bzw. der Stadtschulrat.

Inhalt Gegenstand der Berufung kann nur die Wiederholungsprüfung selbst sein und nicht die Zeugnisnote. Das heißt: Der Berufende kann nur darauf hinweisen, was beim Test nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. So muss z. B. der Nachzipf-Termin mindestens eine Woche vorher schriftlich bei den Eltern eingegangen sein. Die vorgeschriebene Dauer der Prüfung muss eingehalten werden. Beim Nachzipf selbst muss ein Beisitzer anwesend sein. Es darf nur Stoff abgeprüft werden, der auch im Unterricht durchgenommen wurde. Ein Rat zum Schluss: Auf jeden Fall sollte man sich die schriftliche Prüfung geben lassen und diese kopieren.