Leben/Gesellschaft

Haftstrafe für Softwarepiraten

Zwei Softwarekopierer sind am Donnerstag vom Landgericht Mühlhausen zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Die beiden 35 Jahre alten Männer müssen wegen 971 Straftaten für dreieinhalb beziehungsweise drei Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Die Richter blieben damit geringfügig unter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenkläger.

Den Geständnissen der Angeklagten waren Absprachen und eine Einigung auf ein Strafmaß zwischen drei und vier Jahren vorausgegangen. Im Gegenzug wurden mehr als 400 weitere Anklagevorwürfe fallengelassen. Das Urteil gegen die Angeklagten - sie sind nach Angaben eines Branchenverbandes die bislang größten Raubkopien-Händler Deutschlands - ist noch nicht rechtskräftig.

Die Männer aus Erfurt hatten im Prozessverlauf Verstöße gegen Urheber- und Markengesetze sowie den gewerblichen Betrug und Urkundenfälschung eingeräumt. Durch den Verkauf illegal kopierter Software nahmen die Angeklagten nach Feststellung des Gerichtes mehr als 1,1 Millionen Euro ein. In Höhe dieser Summe können Geschädigte in den nächsten drei Jahren ihre Forderungen einklagen. Der tatsächlich durch den Verkauf von Raubkopien entstandene Schaden ist jedoch weitaus höher.

Die Ermittlungen kamen durch den Softwarekonzern Microsoft ins Rollen, nachdem Kunden und Fachhändler wiederholt verdächtige Produkte zur Prüfung einreichten. Kunden hatten zwischen 85 und 1600 Euro für die illegalen Kopien bezahlt.
Die Angeklagten haben nach eigenen Angaben auf zwei Internetplattformen zwischen 2003 und 2007 Raubkopien urheberrechtlich geschützter Software der Firmen Adobe und Corel verkauft. Beide Männer sind bereits wegen Betrugs und Steuerhinterziehung vorbestraft.