Ein Gebot der Tierliebe
Von Hedwig Derka
Einer allein kann die Welt nicht ändern, aber jeder Einzelne kann im Kleinen etwas zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit beitragen“, sagt KURIER-Tiercoach Dagmar Schratter und greift damit einen zentralen Gedanken des UNO-Weltumwelttages am 5. Juni auf. Der Direktorin des Tiergarten Schönbrunn liegen naturgemäß Artenschutz und Naturschutz besonders am Herzen. Sie hat Tipps, wie Privatpersonen Leben und Lebensraum von Haus- und Wildtieren schützen können.
Bartagame und Clownfisch, Pfeilgiftfrosch und Baumpython – nicht nur Hund, Katze und Meerschweinchen – haben ein Recht auf artgemäße Haltung. „Künftige Haustierbesitzer müssen sich vor dem Kauf über die Tierart ihrer Wahl genau informieren“, sagt Schratter. Gesetze und veterinärmedizinische Bestimmungen müssen eingehalten werden (können). Bei der Anschaffung selbst trägt ein Herkunftsnachweis zum Artenschutz bei. Bestellungen von Amphibien bis Lebendfutter im Internet sind tabu, ebenso die Übernahme von Wildfängen.
Wildnis Garten
Die Freude an Wildtieren lässt sich vor allem in der Natur erleben. „Der eigene Garten kann als Lebensraum für viele, auch seltene Tierarten gestaltet werden“, sagt die Biologin. Biotope und Schwimmteiche bieten Fröschen und Molchen Unterschlupf. Wiese statt Rasen zieht Schmetterlinge an. Ein Insektenhotel sorgt für Summen und Flattern zwischen den Blumen. Sträucher laden Vögel zur Futtersuche und zum Nisten ein. Laubhaufen sind Winterquartier für Igel. „Verzichten Sie auf Pestizide und Dünger. Das belastet die Umwelt“, sagt Schratter.
Einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz kann jeder Einzelne als Tourist leisten. Hier heißt es: Hände weg von Krokodil- und Schlangenleder-Taschen. Der Import von Schildkrötenpanzer ist ein Vergehen gegen das Artenschutzgesetz. Das als Wundermittel angepriesene Nashornpulver ist wirkungslos – und verboten. Produkte aus Elfenbein sind illegale Andenken an Wilderei. Muscheln und Schwämme dürfen ebenso wenig gehandelt werden. Auch getrocknete, eingefärbte Seepferdchen sind mehr als unpassende Souvenirs. Die Einfuhr von lebenden Exoten wie Kaiman und Skorpion im Koffer ist nicht rechtmäßig. „Wir bilden die Hunde für den Zoll aus. Es ist unglaublich, was die Leute von ihren Reisen alles mitnehmen“, sagt die Zoo-Direktorin.
Schratter warnt aber nicht nur davor, auf die Masche der (Straßen-)Händler hereinzufallen, sie rät auch dringend davon ab, verwilderte Tiere aus Mitleid retten zu wollen. Die Freigänger-Katze aus Spanien, der Straßenhund aus Griechenland – die Streuner machen daheim oft Probleme: „Eine langfristige Lösung für das Problem vor Ort ist es außerdem nicht.“
Auch Seefische sollen bleiben, wo sie sind – im Meer. „Ziehen Sie heimische Fischarten den Meeresfischen vor. Verzichten Sie auf exotische Delikatessen wie Haiflosse und Walfleisch. Achten Sie auf zertifizierte Lebensmittel – am besten aus der Region“, zählt der KURIER-Tiercoach Schutzmaßnahmen für Alaska-Seelachs, Dorsch und Co auf. Nachsatz: „Jeder Einzelne sollte generell auf eine nachhaltige Lebensführung achten.“ Tagein, jahraus, nicht nur am Weltumwelttag.
... Artenschutz den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten umfasst? Der Mensch soll die historisch gewachsene Vielfalt erhalten – nicht zuletzt indem er ganze Lebensräume schützt.
... Rote Listen gefährdeter Arten seit 1966 erstellt werden? Es ist der Versuch, den Grad der Gefährdung zu beziffern. Auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN stehen zirka 65.500 Arten, knapp ein Drittel davon gilt als akut vom Aussterben bedroht. Ein Viertel aller Säugetiere, 13 Prozent der Vögel, 41 Prozent der Amphibien sowie ein Drittel aller riffbildenden Korallen sind gefährdet.
... das Washingtoner Artenschutzübereinkommen den internationalen Handel mit Wildtieren, Pflanzen und den daraus gewonnenen Erzeugnissen regelt? Seit 1973 stehen rund 8000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz.
... in Österreich die erste Rote Liste im Jahr 1983 erstellt wurde? Das Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.at) hat eine Datenbank angelegt. Aktuell hat sich die Gefährdungssituation von z. B. Uhu, Fischotter und Wanderfalke wesentlich verbessert. Die Langflügelfledermaus hingegen gilt als ausgestorben, alle Lurch- und Kriechtierarten sind (nahezu) gefährdet.