Kultur

Gurlitts Salzburger Sammlung: Die acht wichtigsten Antworten

Die Sammlung des Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt ist noch größer als bisher angenommen. Am Dienstag wurde bekannt, dass aus Gurlitts Haus in Salzburg zahlreiche weitere Kunstwerke geborgen wurden. Viele Fragen um den großen „Kunstfund“ bekommen damit neue Brisanz. Ein Überblick.

Was wurde gefunden und wie viel ist es wert?

Rund 60 Bilder wurden gesichtet und gesichert – darunter Werke von Monet, Renoir und Picasso. Die Werke seien überwiegend Ölgemälde und vom „materiellen Wert viel höher einzuschätzen“ als jene rund 1280 Werke , die in Gurlitts Münchner Wohnung beschlagnahmt worden waren. Dies sagte ein Anwalt Gurlitts zur Süddeutschen Zeitung. Die Münchner Bilder sollen zwischen 30 und 50 Millionen Euro Wert sein; zuerst war von einer Milliarde die Rede.

Warum wurde erst jetzt danach gesucht?

Die Sicherstellung in Salzburg war eine private Aktion. Der vom Gericht bestellte vorläufige Betreuer von Cornelius Gurlitt, Rechtsanwalt Christoph Edel, hatte die Abholung der Salzburger Werke veranlasst, um sie vor Einbruch und Diebstahl zu schützen. Polizei, Staatsanwaltschaft und Zoll gaben am Dienstag an, nichts davon gewusst zu haben.

Wie stehen die Ermittlungen in Deutschland?

Dafür, dass die Sammlung vor bald zwei Jahren gefunden wurde, drangen überraschend wenige Fortschritte an die Öffentlichkeit. Gurlitt ist nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sucht nach Steuervergehen. Rechtlich weiter ungelöst ist die Behandlung etwaiger Raubkunst in der Sammlung: Hier greift kein Gesetz.

Bilder aus der Sammlung Gurlitt

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Ist die Sammlung Gurlitt Raubkunst?

458 Objekte hat die Taskforce, die von der deutschen Bundesregierung und Bayern eingesetzt wurde, nach einer ersten Sichtung als mögliche NS-Raubkunst identifiziert und in die Datenbank www.lostart.de eingestellt. Die 14-köpfige Expertengruppe soll die Herkunft der Werke mit Unterstützung der Öffentlichkeit klären. Die Frage, ob es Raubkunst ist, könnte aber wirkungslos bleiben. Denn:

Welche Rechtsmittel könnten gegen Gurlitt in Deutschland eingesetzt werden?

Abgesehen von einer eigenen "Lex Gurlitt" (siehe unten): wenige. Im Gegenteil, da Gurlitt mittlerweile mehrere Anwälte beschäftigt, könnte sich der Spieß umdrehen. Dass wegen etwaiger Steuervergehen, die die Augsburger Staatsanwaltschaft sucht, die gesamte Sammlung beschlagnahmt wurde, sehen Rechtsexperten – zuletzt etwa in der Zeit – als unverhältnismäßig. Die Staatsanwaltschaft könnte fahrlässig oder auch pflichtverletzend gehandelt haben und deshalb zu Schadenersatz verpflichtet sein, schrieb dort der Rechtshistoriker Uwe Wesel. Es bestünden rechtlich „keinerlei Rückerstattungsansprüche“.

Wenn sich unter den Bildern aus Gurlitts Salzburger Haus „Raubkunst“ befindet, gilt dann Österreichs Kunstrückgabegesetz?

Nein. Das 1998 erlassene Kunstrückgabegesetz (KRG) gilt nur für Objekte, die sich in Bundesbesitz befinden. Für Kunst im Besitz der Länder gelten teils analoge Gesetze. Da die Werke im Salzburger Haus Privateigentum sind, gelten all diese Regeln nicht.

Welche Ansprüche haben Erben etwaiger Raubkunst in Österreich?

Wie der Wiener Anwalt Andreas Cwitkovits erklärt, ist u.a. entscheidend, ob Gurlitts Vater Raubkunst in Österreich kaufte. Im Gegensatz zu Deutschland verjähren Herausgabeansprüche in Österreich nicht, es müssen aber andere rechtliche Fragen, vor allem betreffend des so genannten "gutgläubigen Erwerbs", geklärt werden. In Deutschland wird am Freitag über eine Gesetzesänderung beraten, die Herausgabeansprüche unter gewissen Bedingungen ermöglichen könnte.

Kann Cornelius Gurlitt zur Rückgabe seiner Bilder gezwungen werden?

Das wird von Fall zu Fall zu prüfen sein. Laut Cwitkovits wäre Gurlitt gut beraten, sich mit Erben zu einigen, da die Bilder sonst faktisch unverkäuflich und auch kaum über Staatsgrenzen transportierbar wären. Gurlitt hatte zuletzt Gesprächsbereitschaft signalisiert.