Denkmalschutz: Regierung schickt Gesetzesnovelle in Begutachtung
Pünktlich zum heurigen 100-jährigen Bestehen des Denkmalschutzgesetzes hat das Kulturministerium nun eine Novelle desselben in Begutachtung geschickt. Die Neuerungen umfassen u.a. die Berücksichtigung von Ökologisierungsmaßnahmen bei Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden, die Verankerung des UNESCO-Welterbes und eine stärkere Erhaltungspflicht für Eigentümer von Denkmalen, teilte Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) via Aussendung mit.
Ein zentraler Punkt im Entwurf ist der Öko-Aspekt. So sollen künftig Möglichkeiten zu Veränderungen im Sinne des Klimaschutzes - Stichwort Energieeffizienz oder nachhaltige Energiegewinnung - stärker berücksichtigt werden. „Ich bin überzeugt, dass dem Denkmalschutz gerade im Hinblick auf den Klimaschutz eine ganz entscheidende Rolle zukommt. Jeder Quadratmeter Boden, der nicht zusätzlich versiegelt werden muss, ist ein Gewinn für uns alle - umso wichtiger ist ein sorgsamer und sinnvoller Umgang mit Bestandsgebäuden“, hielt Mayer fest.
Außerdem soll das Bundesdenkmalamt (BDA) in einem rascheren Verfahren Gebäude-Ensembles gesammelt unter Schutz stellen können. Bisher mussten jeweils eigene Bescheide für jedes einzelne Gebäude erlassen werden. Zudem wird mittels neuer Sonderregelung das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Denkmals in Haftungsfragen berücksichtigt. Das Ministerium verweist hier darauf, dass bisher einige denkmalgeschützte Objekte aus Sorge vor Haftungsrisiken im Zusammenhang mit bestimmten Sorgfaltsanforderungen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gewesen seien, wobei die Todesstiege Mauthausen als Beispiel genannt wird.
Schutz vor Vernachlässigung
Mit einer erweiterten Erhaltungspflicht soll wiederum dem bewussten Verfallenlassen von historischer Bausubstanz entgegengetreten werden. Bisher hatte das BDA keine Handhabe für Fälle, in denen Eigentümer Denkmäler soweit vernachlässigt hatten, bis ein Abriss der letzte Ausweg war. Um dadurch entstehende Mehrkosten abzufedern, werden die entsprechenden Förderungen ab 2024 um zusätzlich 6 Mio. Euro angehoben.
Darüber hinaus sieht die Novelle eine gesetzliche Verankerung des UNESCO-Welterbes vor, wobei das BDA eine zentrale Koordinationsrolle einnehmen wird. In der Praxis habe sich gezeigt, „dass die bestehenden nationalen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um die österreichischen Welterbestätten in ausreichender Form zu schützen“, wird auf APA-Anfrage erklärt. Deshalb werde u.a. gesetzlich festgehalten, dass Maßnahmen zum Schutz der österreichischen Welterbestätten in allen relevanten Verwaltungsvorschriften und Planungsinstrumenten vorzusehen seien. Moderne Bestimmungen in Sachen Ausfuhr von Kulturgütern und eine praxistauglichere Regelung für die Verwahrung von denkmalschutzrelevanten Funden im Zuge von Bauarbeiten wurden ebenfalls angekündigt.
"Fit für die Zukunft"
Mit den Neuerungen reagiere man nicht zuletzt auf Lücken und Problemstellungen, die sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten aufgetan hätten, resümierte Mayer. „Mit diesem Entwurf wollen wird das Denkmalschutzgesetz, das soeben 100 Jahre alt wurde, für nächsten 100 Jahre fit machen“, lautet die Zielsetzung der Kulturstaatssekretärin. Die Begutachtung läuft sechs Wochen lang. Angestrebt wird, dass die Novelle im Laufe des 1. Halbjahres 2024 in Kraft tritt, wie es auf APA-Anfrage hieß. In Österreich sind derzeit laut Ministerium rund 39.000 Gebäude denkmalgeschützt. Das entspricht in etwa 1,8 Prozent des gesamten Bestandes. Die Österreichische Gesellschaft für Historische Gärten monierte zuletzt, dass Österreich eines der letzten Länder in Europa sei, in der historische Freiräume und Parkanlagen nicht automatisch in den
Aufgabenbereich des Denkmalschutzes fallen - ein bestehendes Verzeichnis von 56 schützenswerten Ensembles entspreche in keiner Weise den 1.700 historischen Anlagen im Land.