Coronakrise: Neue Hilfsmaßnahmen für Kunstschaffende in Nöten
Von Thomas Trenkler
Das Kulturstaatssekretariat hat neben der E-Mail-Adresse kunstkultur@bmkoes.gv.at eine telefonische Hotline eingerichtet. Sie soll Kunstschaffenden Unterstützung etwa bei Fragen im Zusammenhang mit Soforthilfe-Maßnahmen des Künstler-Sozialversicherungsfonds und anderer Einrichtungen bieten.
Die Hotline ist Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 01 53115 202 555 erreichbar.
"Mir ist wichtig, dass alle, die anrufen, rasch und vor allem sehr persönlich betreut werden“, so Staatssekretärin Ulrike Lunacek (Grüne). Sie selbst wird ab kommender Woche in einer "Sprechstunde" Fragen live auf Facebook beantworten. Konkrete Termine gibt es allerdings noch nicht.
Bekanntlich stehen Kunst- und Kulturschaffenden u.a. der Härtefallfonds offen. Zudem gibt es Zuwendungen aus der mit bis zu fünf Millionen Euro dotierten Soforthilfe im Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF).
Die Hotline ist nach Gesprächen mit den Kulturpolitikern der Bundesländer entstanden, wie Veronica Kaup-Hasler, die Wiener Kulturstadträtin, dem KURIER erklärt: "Aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen, die jetzt angeboten werden, ist Beratung und Orientierung wichtiger denn je. Ich habe mich daher sehr bei der Kulturstaatssekretärin und im Kreis der LandeskulturreferentInnen für die Einrichtung einer bundesweiten Hotline für Künstlerinnen und Künstler sowie für alle in Kunst und Kultur Tätigen stark gemacht."
Zusätzlich zur bundesweiten Hotline setzt man in Wien auf bestehende Strukturen mit zahlreichen Interessenvertretungen und Berufsverbänden aus allen Feldern der Kultur (IG Kultur Wien, IG freie Theater, IG bildende Kunst, mica).
Eine weitere Million Euro
Es gibt auch eine neue Unterstützungsmaßnahme: Die Stadt Wien schüttet eine Million Euro in Form von Arbeitsstipendien aus - um die Künstler "auch während der Corona-Epidemie in ihrem Arbeitsprozess zu halten", so Kaup-Hasler. Diese einmaligen Stipendien, dotiert mit bis zu 3.000 Euro, sind in erster Linie für jene gedacht, die von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst werden.
Sie können ab 2. April unter coronahilfe@ma07.wien.gv.at u.a. für Projektentwicklung, Lesungs-, Ausstellungs- und Vortragsvorbereitung beantragt werden. Einreichfrist ist der 29. April, Zusagen und Überweisungen erfolgen erst danach.