Kultur

Beethovenfries: Entscheidung vertagt

Über ein Jahr lang wurden die Pros und Contras geprüft. Heute traf sich nun der Kunstrückgabe-Beirat des Bundes, um über die Restitution des „Beethovenfries“ an Erben des einstigen Besitzers Erich Lederer zu beraten. Doch der Beirat vertagte sich - ein neuer Termin solle im März des kommenden Jahres stattfinden, erklärte Eva Blimlinger, wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission für Provenienzforschung, gegenüber dem KURIER. Als erster hatte Thomas Trenkler auf seiner Webseite (thomastrenkler.at) die Verschiebung gemeldet.

"Es ist ein vielschichtiger Fall, jeder Bereich muss diskutiert werden, und es soll klargestellt werden, welche Position der Beirat hat", sagte Blimlinger gegenüber dem KURIER. Man wolle auch andere ähnlich gelagerte Entschlüsse des Beirats noch einmal prüfen, um zu einer stringenten Argumentation zu gelangen, erklärte sie. Mit Erich Lederer hatte der Beirat schon einmal 1999 und noch einmal 2012 befasst. Damals ging es um mehrere Kunstwerke, die dem Sohn des Mäzenatenpaars August und Ernst Lederer im Tausch gegen Ausfuhrgenehmigungen abgepresst worden waren. Beim "Beethovenfries" ist der Fall etwas komplexer gelagert.

Meisterwerk

Der Fries – 2,15 Meter hoch und 31,14 Meter lang – ist seit 1986 im Secessions-Gebäude am Wiener Karlsplatz ausgestellt. 75 Prozent der rund 100.000 Besucher pro Jahr suchen das Haus nur wegen dieses Werks auf.

Die Republik hatte den Fries 1973 um 15 Millionen Schilling gekauft. Dem Kauf war eine lange Auseinandersetzung zwischen Lederer und österreichischen Behörden vorausgegangen. Erich Lederer – Sohn der Mäzene August und Serena Lederer – war von der NS-Verfolgung betroffen. Der Fries, der ab 1938 „sichergestellt“ worden war, wurde ihm 1950 offiziell zurückgegeben. Doch Lederer, der nach dem Krieg in der Schweiz lebte, durfte ihn nie ausführen. Während mehrere Ansuchen abgelehnt oder aufgeschoben wurden, verfiel das Bild zusehends.

Die Antragsteller argumentieren nun, dass die Republik Lederer zermürbte, bis er das Bild unter Marktwert verkaufte. Weil dies „kontinuierlich“ geschehen sei, sei auch der vom Gesetz geforderte „enge Zusammenhang“ zwischen Entzug und Verkauf gegeben.

Der Begriff „Entzug“ bietet allerdings Diskussionsstoff, weil das Eigentum am Bild nach der „Sicherstellung“ formell bei Lederers Mutter verblieben war. Ein Gutachten der Secession will dazu belegen, dass sich das Verhältnis zwischen Lederer und Österreich durch die Hilfe Bruno Kreiskys ab 1970 entspannte und Lederer über den Verkauf sogar glücklich gewesen sei. Ein Jahr lang prüften Experten – auf Basis ihrer Erkenntnisse entscheidet der Beirat.

Alle Inhalte anzeigen