Kolumnen

Recht auf Dummheit

Ja, es gibt ein Recht auf freie Dummheitsausübung. Das lassen wir uns nicht nehmen. Ich darf auf der sinkenden Titanic meine Geld-zurück-Garantie fällig stellen, wenn das Orchester, dem das Wasser eh nur bis zum Hals steht, die Töne nicht trifft. Ich darf mir bei einem Herzinfarkt den Kopf an der Wand blutig schlagen, um den Schmerz in der Brust nicht zu spüren. Ich darf mich aus der fahrenden Seilbahn stürzen, wenn ich genau hier raus will, da selbstschließende Türen meine höchstpersönlichen Freiheitsrechte beschneiden.

Ich darf danach Schadenersatz, Traumatherapie, Intensivbett und ein Ehrengrab auf Krankenschein fordern. Das steht mir zu.

Und wenn man mir per Verordnung und Bahnschranken verbieten will, mich nach 20 Uhr mit einem Bier vor den herannahenden Zug auf die Schienen zu setzen, werde ich ein Schlupfloch finden – im Schranken und in der Verordnung: 20 Uhr? Ja, aber bitteschön welche Zeitzone? Das steht nicht dabei. Hawaii-Aleuten-Standard-Zeit? Paraguayanische Sommerzeit? Eine derart unpräzise formulierte Verordnung wird juristisch sicher nicht halten. Und der Bahnschranken als totalitäre Beschneidung meiner Freiheitsrechte sowieso nicht.