Leben/Essen & Trinken

EU-Parlament will weniger Schadstoffe in Kinder-Snacks

Das EU-Parlament hat Pläne der EU-Kommission blockiert, um den Gehalt von Schadstoffen in Kindernahrung zu reduzieren. Jeweils mit breiter Mehrheit lehnten die Abgeordneten am Donnerstag in Brüssel neue Vorgaben für den Gehalt von Acrylamid und Titanoxid in Lebensmitteln ab.

Im Fall von Titanoxid, das als Zusatzstoff E171 bekannt ist, forderte das Parlament ein Verbot.

E171 wird in Süßigkeiten und Desserts eingesetzt, aber auch in Mozzarella-Käse, Kosmetika, Zahnpasta oder Arzneimitteln. Der Farbstoff wird nach Angaben der Hersteller verwendet, um Lebensmittel glänzender und frischer aussehen zu lassen. Er besteht aus sogenannten Nanopartikeln aus Titandioxid. Diese besonders kleinen Teilchen könnten nach Einschätzung von Forschern Entzündungen fördern und Krebserkrankungen begünstigen.

Viele Produkte mit E171 seien bei Kindern sehr beliebt, erklärte das Parlament. Es bestehe die Sorge, "dass sie dem Zusatzstoff möglicherweise sehr stark ausgesetzt sind".

Die Kommission sollte daher das "Vorsorgeprinzip" anwenden und die Substanz von der Liste zugelassener Lebensmittelzusätze streichen. In Frankreich ist E171 seit diesem Jahr bereits verboten.

Abgeordneten blockierten geplante Gesetzesänderungen von der Kommission

Bei Acrylamid handelt es sich um eine nachweislich krebserregende Substanz, die besonders beim Frittieren, Braten und Backen von Lebensmitteln entsteht. Eine EU-Verordnung, die Lebensmittelherstellern Vorgaben zur Verringerung des Acrylamidgehalts macht, ist seit 2018 in Kraft.

Die Abgeordneten forderten die Kommission nun auf, "den vorgeschlagenen Höchstgehalt für zwei Lebensmittel, die Säuglingen und Kleinkindern häufig verabreicht werden, zu senken, da diese aufgrund ihres Körpergewichts am stärksten exponiert sind". Gleiches solle für Kekse und andere Süßigkeiten gelten, da sie häufig von Kindern gegessen würden.

In beiden Fällen blockierten die Abgeordneten von der Kommission geplante Gesetzesänderungen, die neue Grenzwerte gesetzt hätten. Die Behörde muss ihre Pläne nun zurückziehen oder überarbeiten.