Halal-Fleisch darf nicht als bio bezeichnet werden
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In der EU darf Halal-Fleisch nicht mehr als Bio-Fleisch
verkauft werden.
Für Halal-Fleisch werden die Tiere ohne Betäubung geschlachtet.
„Bio“ darf Fleisch nur genannt werden,
wenn die Tiere artgerecht gehalten werden
und schonend geschlachtet werden.
Das ist bei Halal-Fleisch nicht der Fall.
Den Tieren wird bei vollem Bewusstsein der Hals aufgeschnitten.
Forscher haben außerdem festgestellt,
dass die Tiere am wenigsten leiden müssen,
wenn sie vor der Schlachtung betäubt werden.
Der Grund für diese Entscheidung war ein rechtlicher Streit
in Frankreich.
Dort wollte eine Tierschutz-Organisation erreichen,
dass Halal-Fleisch nicht mehr damit beworben wird,
dass es aus biologischer Landwirtschaft kommt.