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Europawahl: So funktioniert eine Wahlkarte

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Wenn man schon vorher weiß,
dass man am Tag von einer Wahl
nicht im zugeteilten Wahl-Lokal wählen gehen kann,
kann man im Vorhinein eine Wahlkarte beantragen.
Ein Grund dafür kann zum Beispiel sein,
dass man am Tag der Wahl nicht ins zugeteilte
Wahl-Lokal gehen kann, weil man gerade im Ausland ist,
oder das Haus nicht verlassen kann.
Mit der Wahlkarte kann man dann über die
Briefwahl oder in einem beliebigen Wahl-Lokal
seine Stimme abgeben.

Die Wahlkarte kann man übers Internet, persönlich
oder schriftlich, per Fax, Brief oder E-Mail anfordern.
Wenn man die Karte persönlich beantragen möchte,
muss man zu der zuständigen Behörde gehen.
In den Bundesländern ist das die Gemeinde
und in Wien das zuständige Wahl-Referat.

Persönlich kann man die Wahlkarte bis am
24. Mai 2019 um 12 Uhr beantragen.
Dafür muss man entweder den Reisepass,
den Personalausweis oder den Führerschein vorlegen,
um sich auszuweisen.

Wenn man die Wahlkarte übers Internet
oder schriftlich beantragen möchte,
hat man bis am 22. Mai 2019 Zeit dazu.
Wer die Karte nach dem 22. Mai beantragt,
muss sie anschließend persönlich abholen.
Übers Internet kann die Wahlkarte unter
dem folgenden Link beantragt werden:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/
wahl/antraege/wahlkartenantrag-europawahl.html


Der schriftliche Antrag muss den Grund beinhalten,
warum man eine Wahlkarte benötigt.
Außerdem muss man den Vor- und Nachnamen,
das Geburtsdatum und den Geburtsort angeben.
Wenn man per Briefwahl wählen will,
muss die Wahlkarte bis spätestens 26. Mai 2019
um 17 Uhr bei der zuständigen Behörde eingetroffen sein.

Menschen, die zum Wählen nicht in ein Wahl-Lokal
gehen können, können eine
„fliegende Wahlbehörde“ anfordern.
Das gilt zum Beispiel für Menschen,
die nicht selbstständig gehen können.
Eine „fliegende Wahlbehörde“ besteht aus
einem Vorsitzenden und 3 weiteren Menschen.
Die Personen, die eine
„fliegende Wahlbehörde“ angefordert haben,
werden von ihnen am Wahltag besucht.