Bald muss man sich ausweisen, bevor man Beiträge im Internet veröffentlichen kann
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In Österreich gibt es bald ein „digitales Vermummungsverbot“.
Ab dem Jänner 2020 wird es verboten sein,
anonym Beiträge im Internet zu veröffentlichen.
Viele Menschen nutzen Internet-Seiten
wie Facebook dafür, um anonym ihre Wut
über bestimmte Themen rauszulassen.
Anonym heißt, dass man seinen
echten Namen nicht bekannt gibt.
Dabei kommt es zu Beleidigungen,
Diskriminierungen und Drohungen gegen andere Nutzer.
Das geht manchmal so weit, dass sich Betroffene
an die Polizei wenden, weil sie sich stark bedroht fühlen.
Es ist aber schwierig, die Täter zu finden,
da die meisten Nutzer ihre Beiträge anonym veröffentlichen.
Laut dem neuen Gesetz, müssen sich Nutzer in Zukunft
vorher mit Vornamen, Nachnamen und Adresse
bei der Internetseite registrieren.
Erst dann können sie geschriebene Beiträge veröffentlichen.
Die Betreiber der Internetseiten können dann
jederzeit auf diese Informationen zugreifen.
Man kann sich zwar weiterhin mit erfundenen Namen
auf den Internetseiten einloggen, die Betreiber der Internetseite
wissen aber, wer hinter dem falschen Namen steckt.
Wenn jemand gegen das Gesetz verstößt,
können seine Daten an die Polizei weitergeben werden.
Sobald das Gesetz gilt, müssen Internetseiten wie Facebook
einen Verantwortlichen für ganz Österreich bestimmen,
der sich darum kümmert, dass die Regelung eingehalten wird.
Die Betreiber von Internetseiten, die das neue System
nicht einführen, müssen Strafen bis zu 500 000 Euro zahlen.