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Lieber mit als ohne Vorsorgevollmacht

Das Thema Vorsorge wird in Österreich in vielen Bereichen groß geschrieben: Vorsorgewohnungen als Kapitalanlage und Altersvorsorge boomen, Versicherungen bieten verschiedenste Möglichkeiten, sich gegen alle möglichen Eventualitäten abzusichern, dazu kommen im gesundheitlichen Bereich Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsangebote. Darüber hinaus dringt noch ein Aspekt immer mehr ins Bewusstsein der Menschen: nämlich die Frage, wer sie bei ganz normalen Erledigungen – vom Bankgeschäft bis zur Entscheidung über medizinische Therapien – vertreten soll, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Etwa, weil sie nach einem Autounfall im Koma liegen.

Deutliches Plus

Angesichts dessen erfreut sich die Vorsorgevollmacht steigender Beliebtheit: gab es im Vorjahr rund 122.000 dieser Verfügungen, sind es heuer bereits 147.000. „Ich denke, sie ist auch durch die Diskussion um das 2. Erwachsenenschutzgesetz ins Bewusstsein gerückt“, sagt der Wiener Notar Michael Lunzer. Dieses ist im Juli des Vorjahres in Kraft getreten, regelt die Möglichkeiten der Vertretung und ruht auf vier Säulen: Neben der Vorsorgevollmacht sind das die gewählte, die gesetzliche sowie die gerichtliche Vertretung.

Eine Vorsorgevollmacht beruhigt beide Seiten. Der Vollmachtgeber weiß sich und den Betrieb in guten Händen, der Bevollmächtigte weiß, was er zu tun hat.

Dr. Michael Lunzer, Notar
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Geregelt werden kann in einer Vorsorgevollmacht so ziemlich alles, und zwar sowohl in Hinblick auf die eigene Person als auch auf das Unternehmen. „Das Schöne ist der enorme Gestaltungsspielraum“, sagt der Notar. Man kann beispielsweise einen oder auch mehrere Vertreter, sei es aus der Familie oder von außerhalb, bestimmen. Und den Einzelnen nur für bestimmte Aufgaben bevollmächtigen. Dass beispielsweise betriebsrelevante Entscheidungen mit dem Steuerberater und medizinische Fragen mit einem nicht behandelnden Arzt des Vertrauens besprochen werden müssen, kann ebenfalls Inhalt der Vorsorgevollmacht sein.

Klare Regelung

Vor allem Unternehmer, die keinen Mittelbau mit Prokuristen unter sich wissen, sollten sich eine Vorsorgevollmacht überlegen, rät der Notar. Gerade in diesen Fällen kann es nämlich sowohl für den Unternehmer als auch etwaige Mitarbeiter existenzbedrohend sein, wenn der Eigentümer im Koma liegt. Schließlich müssen weiterhin unternehmerische Entscheidungen getroffen und Zahlungen getätigt werden. Doch selbst in Betrieben, in denen es einen Geschäftsführer gibt, sollte ein Vertreter bestimmt werden. „In der Regel ist der Geschäftsführer nämlich weisungsgebunden“, weiß der Notar. Klare Regelung Je klarer die Vollmacht geregelt sei, desto besser. Auch unter dem Aspekt der Haftung. „Der Bevollmächtigte haftet grundsätzlich für jeden Schaden, den er durch ein rechtswidriges und vorwerfbares Verschulden verursacht“, sagt Lunzer. Und müsse dafür Schadenersatz leisten. „Allerdings gibt es in diesem Fall eine gerichtliche Mäßigung für die Ersatzpflicht“, so Lunzer. Dennoch rät er Vorsorgebevollmächtigten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. „Die Prämie kann der Bevollmächtigte aus den Einkünften oder dem Vermögen des Vollmachtgebers bezahlen“, sagt Lunzer.

  • Vorsorgevollmacht: gutes Instrument, um sich selbst und das Unternehmen gut versorgt zu wissen, falls man selbst keine Entscheidungen treffen kann
  • Der größte Fehler dabei: zu lange damit zu warten
  • Ihr Rat an Vollmachtgeber: Erstellen Sie die Vorsorgevollmacht, solange es Ihnen gut geht. So können Sie wirklich frei entscheiden.


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