Chronik/Wien

Zelle in Justizanstalt Josefstadt angezündet: Sieben Jahre Haft

Weil er am 16. Oktober 2016 seine Zelle in der Justizanstalt (JA) Josefstadt angezündet hatte, um seine Verlegung in einen anderen Haftraum zu erzwingen, ist ein inzwischen 35 Jahre alter Algerier am Donnerstag am Landesgericht zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen Brandstiftung und schwerer Körperverletzung ist rechtskräftig.

Angeklagter sichtlich zufrieden

Der Algerier war mit dem Ausgang der Verhandlung - es handelte sich bereits um den vierten Rechtsgang - sichtlich zufrieden. Im Februar 2018 waren am selben Gericht zwölf Jahre über ihn verhängt worden, der Oberste Gerichtshof (OGH) hob dieses Urteil allerdings aus formalen Gründen - der den Geschworenen vorgelegte Fragenkatalog war mangelhaft - teilweise auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. "Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen", meinte der Algerier, nachdem ihm das nunmehrige Urteil übersetzt wurde. Nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm er die Strafe eben so an wie die Staatsanwältin.

Hätte abgeschoben werden sollen

Der Mann hätte im Herbst 2016 nach drei rechtskräftigen Verurteilungen wegen Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz und Einbruchsdiebstahls abgeschoben werden sollen. Im Polizeianhaltezentrum (PAZ) randalierte er, weshalb er aus Sicherheitsgründen in die JA Josefstadt verlegt wurde. Dort war er mit dem Haftraum, in dem er untergebracht wurde, nicht zufrieden. Die von ihm erwünschte Verlegung wurde abgelehnt, weshalb er aus Protest eine Matratze in seiner Zelle anzündete. Seine drei Zellengenossen hinderte er am Löschen der Flammen, indem er sich mit einem gezückten Buttermesser vor dem nahe der Zellentür angebrachten Alarmknopf postierte.

Mitgefangene schwer verletzt

Bei dem Brand, der von der anstaltseigenen Feuerwehr mit Hilfe der Wiener Berufsfeuerwehr eingedämmt werden konnte, bevor er sich zu einer Feuersbrunst entwickelte, wurden die drei Mitgefangenen schwer, einer sogar lebensgefährlich verletzt. Dass die Insassen nicht an den Rauchgasen erstickten, verdankten sie zwei geöffneten Oberlichten. Die Betriebsfeuerwehr hatte zuerst über Minuten hinweg Löschversuche durch die Speiseklappe unternommen. Ohne Beiziehung der Berufsfeuerwehr wären die Inhaftierten nicht zu retten gewesen. Abgesehen davon mussten auch elf Justizwachbeamte nach dem Einsatz mit Rauchgasvergiftungen im Spital behandelt werden. Bei einem trat in weiterer Folge eine posttraumatische Belastungsstörung auf. Die angezündete Zelle wurde komplett zerstört. Der Sachschaden machte 50.000 Euro aus.

Außergewöhnlich langes Verfahren

Dass das Feuer fast zweieinhalb Jahre lang die Strafjustiz beschäftigte, ehe ein rechtskräftiges Urteil gefällt werden konnte, war außergewöhnlich. Deshalb wurde dem 35-Jährigen bei der Strafbemessung die lange Verfahrensdauer ausdrücklich als mildernd angerechnet. "Sonst wäre es ein Jahr mehr geworden", betonte der vorsitzende Richter Andreas Böhm in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Fall zunächst nur Anklage wegen Brandstiftung erhoben. Am Ende der ersten Verhandlung fällte ein Schöffengericht im Mai 2017 ein Unzuständigkeitsurteil. Das Gericht vermeinte nach mehrtägiger Verhandlung, dass Hinweise auf einen zumindest bedingten Tötungsvorsatz vorlagen, weshalb auch der Verdacht in Richtung mehrfachen versuchten Mordes zu prüfen sei. Die Anklage wurde daraufhin adaptiert, im August 2017 verneinten im zweiten Verfahren Geschworene den Mordvorwurf, worauf die Berufsrichter das Urteil wegen Irrtums der Laienrichter aussetzten.

Der zweite Schwurprozess ging im Februar vorigen Jahres über die Bühne. Erneut wurde der inkriminierte versuchte Mord verworfen, der Algerier fasste wegen Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und Nötigung zwölf Jahre aus. Aufgrund von Verfahrensmängeln musste der OGH einen vierten Rechtsgang anordnen.