Chronik/Wien

Zäher Rechtsstreit ums Krankenhaus Nord

Im Rechtsstreit mit der ehemaligen Projektsteuerung für die krisengeschüttelte Baustelle Krankenhaus Nord spielt der Krankenanstaltenverbund (KAV) offenbar auf Zeit. Bis gestern, Freitag, hätte er beim Gericht eine Stellungnahme zur Klage einer Arbeitsgemeinschaft aus drei Firmen abgeben sollen. Nun hat man sich mit der Richterin auf eine Fristverlängerung geeinigt. "Grund ist die hohe Anzahl der Unterlagen", heißt es beim KAV.

Die 2016 vom KAV nach internen Streitigkeiten abgesetzte Projektsteuerung fordert wie berichtet vor Gericht 3,2 Millionen Euro an offenen Honoraren ein. Eine zweite Klage wurde von der Arge Statik eingebracht. Wie berichtet kam es aufgrund von statischen Fehlberechnungen zu einer Verzögerung des Bauprojekts.

Weitere Rechtsstreitigkeiten mit Firmen gebe es derzeit nicht, betont der für die Baustelle zuständige interimistische KAV-Generaldirektor Thomas Balázs.

Trotz der beiden Verfahren gibt er sich gelassen: "Bei der Arge Statik haben wir bereits einen Verjährungsverzicht erwirkt", sagt er zum KURIER. Dies ermögliche nun eine genaue Zuordnung der Schadensverursacher. Mittlerweile habe die Arge Statik die Höhe ihrer Forderung bereits reduziert. "Zudem wurde eine offene Forderung des KAV von fast einer Million Euro über die Versicherung abgewickelt."

Projektsteuerung

Keinem Verjährungsverzicht zugestimmt hat hingegen die ehemalige Projektsteuerung, die laut Balázs abgelöst wurde, "weil es viele Mängel gab". Um welche es sich dabei konkret handelte, will der Interims-Generaldirektor nicht näher ausführen.

Zuvor habe man die Arge mehrfach darauf hingewiesen, ihre Arbeit zu verbessern. "Spannend wird auch hier die Frage, wie viel Verantwortung die Projektsteuerung für die Bauverzögerung trägt", sagt Balázs. Aufgrund von Prüfungen durch Sachverständige fühle man sich aber auf der sicheren Seite.

Er kritisiert, dass sich generell in den vergangenen Jahren "eine "regelrechte Industrie" in der Bauwirtschaft herausgebildet habe, die die Auftraggeber bei Bauverzögerungen mit überhöhten Forderungen konfrontieren würde.

Dabei stützt sich Balázs. auf ein Rechtsgutachten, das der KAV im vergangenen Herbst beim OGH-Hofrat Georg Kodek beauftragt hat. Demnach soll es nicht mehr wie bisher ausreichend sein, Mehrkostenforderungen wegen Bauverzögerungen allein auf Basis von Erfahrungswerten zu berechnen. Vielmehr müsste das Unternehmen konkret nachweisen, welche wirtschaftlichen Nachteile durch die Verzögerungen tatsächlich erwachsen sind – etwa ob die betroffenen Bauarbeiter nicht auf einer anderen Baustelle eingesetzt werden konnten. Mit diesem Gutachten will der KAV seine Position untermauern.

Fahrplan

Auf der Baustelle selbst geht indes die technische Inbetriebnahme weiter. Demnächst wird die Dampfanlage in Betrieb genommen, die für die Luftbefeuchtung sorgt. Seitens des KAV ist man weiter optimistisch, dass die Bauarbeiten in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Nach einem Probebetrieb sollen 2018 die ersten Patienten behandelt werden. Auf einen genauen Termin wollte sich Balázs am Freitag aber nicht festlegen.