Alleine erziehen, gemeinsam wohnen
Viele Stunden im Job, oft wenig Unterstützung bei der Kinderbetreuung abseits von Schule und Kindergarten und kaum Zeit für sich selbst – das ist der Alltag vieler alleinerziehender oder getrennt lebender Eltern in der Großstadt. Die Suche nach einer neuen Wohnung und vor allem die finanziellen Belastungen kommen dann nicht selten dazu.
Die absolute Zahl der Alleinerziehenden in Wien wächst. 2004 gab es 68.000 Alleinerzieher in der Hauptstadt, 2019 waren es laut Statistik Austria bereits 80.000, Tendenz steigend. Um auf die Wohnbedürfnisse dieser wachsenden Gruppe noch besser eingehen zu können, führt die Stadt Wien mit ersten Juli die Kategorie „Alleinerziehend“ als Kriterium für die Vergabe von geförderten Wohnungen ein. Und das Angebot wird sehr gut angenommen: Bereits seit der Einführung vor wenigen Wochen gab es zahlreiche Anfragen, heißt es vonseiten der Stadt.
Das Ticket zur Wohnung
Personen, die Grundvoraussetzungen wie Alter, Hauptwohnsitz, Staatsbürgerschaft und Einkommen erfüllen, haben einen Anspruch auf das Wiener Wohn-Ticket und erhalten damit eine Eintrittskarte in die Welt der geförderten Wiener Wohnungen. Wer darüber hinaus „begründeten Wohnbedarf“ nachweisen kann, erhält auch Zutritt zu den 220.000 Gemeindewohnungen und zum günstigen Segment an geförderten Wohnungen, etwa SMART-Wohnungen, Wohnungen mit Superförderung oder Wohnungen mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000 Euro.
Als „Begründeter Wohnbedarf“ galten bisher die Kriterien „Jungwiener“ „Überbelag“, „Altersbedingter Wohnbedarf“, „Krankheitsbedingter Wohnbedarf“ und „Rollstuhlfahrer bzw. barrierefreier Wohnbedarf“.
Diese Liste wird nun um den Punkt „Alleinerziehend“ erweitert. Voraussetzung dafür ist, dass der Interessent bei der Antragstellung weder ein alleiniges Hauptmietverhältnis hat noch eine Eigentumswohnung besitzt. Kinder, die im selben Haushalt mit der oder dem Alleinerziehenden leben, werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr angerechnet.
Weitere Informationen dazu gibt es online:
von Christina Badelt
Zusätzlich zu den Grundvoraussetzungen (Alter, Wohnsitz etc.) muss bei Gemeindewohnungen, SMART-Wohnungen und wiedervermieteten Wohnungen mit einem Eigenmittelanteil von unter € 10.000 ein begründeter Wohnbedarf vorliegen.
Die Kriterien im Überblick:
Überbelag
Die derzeitige Wohnung ist kleiner als für die darin wohnende Personenzahl vorgesehen. Dies gilt nur für die Kernfamilie (Mutter /Vater /Kinder, maximal drei Generationen). Zum Beispiel ist eine Ein-Zimmer-Wohnung mit zwei oder mehr Personen überbelegt. Eine Drei-Zimmer-Wohnung wäre ab fünf oder mehr Personen überbelegt. Räume wie Vorzimmer, Küche, Bad und WC gelten als Nebenräume.
Hausstandsgründung
Wer jünger als 30 Jahre ist und über keine eigene Wohnung oder kein eigenes Haus (Hauptmietvertrag /Eigentum) verfügt und seit über zehn Jahren bei den Eltern lebt, für den oder die gibt es die Möglichkeit der JungwienerIn-Aktion. Für Lehrlinge aus den anderen Bundesländern, Jungarbeitnehmer und Studenten gibt es spezielle Aktionen für Gemeindewohnungen, über die die Mitarbeiter gerne informieren.
Personen mit besonderen Bedürfnissen
Altersbedingter und barrierefreier Wohnbedarf besteht, wenn die Wohnung nur über Stiegen erreichbar ist, die Person aus gesundheitlichen Gründen nur schwer in die Wohnung gelangt oder in einer Wohnung ohne WC und/oder Bad wohnt. Dafür ist eine Bestätigung eines Facharztes notwendig, die nicht älter als drei Monate sein darf. Wer bereits über 65 Jahre alt ist, Pflegestufe 3 oder höher (laut Bundespflegegeldgesetz) hat, für den oder die ist kein Attest erforderlich. Auch für eine barrierefreie Wohnung ist die Bestätigung eines Facharztes über den Bedarf notwendig.
Service auf einen Klick
Im vergangenen Jahr verzeichnete die Website www.wohnberatung-wien.at rund 2,7 Millionen Zugriffe.
Online können Wiener sich hier unter anderem für das Wiener Wohn-Ticket registrieren und dann, ihren persönlichen Kriterien entsprechend, nach geförderten Wohnungen und seit Kurzem auch nach Gemeindewohnungen suchen.