Chronik/Wien

Wiener Polizei sieht privates Aufrüsten kritisch

Nach den Vorkommnissen zu Silvester in Köln entwickeln sich Pfeffersprays momentan zu Verkaufsschlagern. Doch Polizeisprecher Roman Hahslinger rät vom Kauf ab, auch wenn das Mitführen von Pfefferspray grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings gebe es noch andere Arten, wie man in gefährlichen Augenblicken reagieren könne. „In Gefahrensituationen sollte man auf sich aufmerksam machen, etwa durch lautes Schreien“, rät Hahslinger. Außerdem solle man so schnell wie möglich den Gefahrenbereich verlassen.

Einsatz von Pfefferspray problematisch

Bedrohte Person könnten sich selbst in noch größere Gefahr bringen, wenn sie das Verteidigungsmittel falsch einsetzten. Wird etwa gegen den Wind gesprüht, könnte man sich dadurch selbst mit den beißenden Inhaltsstoffen verletzen.

Schuss nach hinten

Der Einsatz einer Selbstverteidigungswaffe könnte auch ein gerichtliches Nachspiel nach sich ziehen. Denn nur weil eine Person eine Situation als derart bedrohlich erlebt, dass sie eine Selbstverteidigungswaffe einsetzt, heißt das nicht automatisch, dass es eine tatsächliche Bedrohung gegen Leib und Leben gegeben hat. "Das muss in jedem Fall das Gericht klären", so Hahslinger.