Chronik/Wien

Wien schiebt Airbnb einen Riegel vor

„115 Häuser wurden im Vorjahr in Wien abgerissen“, sagt der grüne Gemeinderat Christoph Chorherr. Zuletzt sorgte der Abriss des Ottakringer Landhauses für Aufregung. Auch der Abriss des Gründerzeithauses am Bauernmarkt 21 in der Innenstadt war schwer umstritten. Künftig soll das kaum noch möglich sein: SPÖ-Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Chorherr präsentierten am Freitag die geplante Novelle der Wiener Bauordnung. Und darin sagt man auch der wuchernden Nutzung von Wohnungen durch die Zimmervermietungsplattform Airbnb den Kampf an.

Gebäude als Schutzzone

Gebäude, die vor dem Jahr 1945 errichtet wurden, sind künftig besonders geschützt. Damit wird Immobilienspekulanten ein Riegel vorgeschoben. Denn ein Abriss darf erst dann erfolgen, wenn sich eine Instandsetzung als technisch unmöglich erweist. Auch einzelne Gebäude können als Schutzzone ausgewiesen werden. Und ein Abbruch ist nur noch möglich, wenn der Magistrat bestätigt, dass kein öffentliches Interesse am Erhalt des Bauwerks besteht. Damit soll das Stadtbild erhalten werden.

Zimmer frei

Ein Dorn im Auge ist der Stadt auch das wachsende Angebot von Plattformen wie Airbnb. Also Wohnungen, die an Touristen vermietet werden. Laut einer Studie sollen mehr als 7500 Wohnungen aktiv angeboten werden. Künftig soll das gewerbliche Vermieten von Wohnungen in Wohnzonen unmöglich gemacht werden. Doch schon im Vorfeld scheiterte es an den Kontrollmöglichkeiten. Dennoch will man das Thema in Angriff nehmen – mit der Kon trolle des Angebots im Internet. Private, die ihre Wohnung für ein paar Wochen zur Verfügung stellen, will man damit aber nicht treffen, heißt es.

Leichter werden es private Häuslbauer haben. Bei Bauvorhaben in Gartensiedlungen und bei Vorhaben bis maximal 150 Quadratmeter werden die Verfahren vereinfacht. So entfällt etwa die bisher nötige Bestätigung des Ziviltechnikers und die mündliche Bauverhandlung – sofern die Nachbarn vorab keine Einwände einbringen. Im Rathaus rechnet man damit, dass sich Häuslbauer durch die Maßnahmen rund 8000 Euro sowie einige Wochen Verfahrensdauer ersparen.

Weiterer Punkt der Novelle: Die Förderung erneuerbarer Energie. In Neubauten dürfen keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden. Heizung und Warmwasser soll mindestens zu 20 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommen.

Die Novelle wird nun in Begutachtung geschickt. Der Beschluss im Landtag soll am 25. Oktober erfolgen. Kritik am Ablauf kommt von der Opposition. FPÖ, ÖVP und Neos haben in einer gemeinsamen Aussendung kritisiert, dass sie zwar um Vorschläge gebeten wurden, diese dann aber nie diskutiert worden seien. Der nun eingeschlagene Weg sei „denkbar schlecht“, falls man die Zustimmung der Opposition gewinnen wolle.

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