Chronik/Wien

„Wien behandelt Heimkinder menschenverachtend“

Ehemalige Heimkinder klagen die Stadt Wien auf Schadenersatz. Sie fordern finanzielle Wiedergutmachung für physische, psychische und sexuelle Gewalt, die sie in Wiener Kinderheimen erlebt haben. Opfer-Anwälte erheben nun Vorwürfe gegen die Stadt Wien: Ihr Umgang mit den ehemaligen Heimkindern sei „menschenverachtend“, wie der Rechtsanwalt Johannes Öhlböck erklärt. Er bezieht sich dabei auf die Klagsbeantwortungen der Stadt Wien, die dem KURIER vorliegen.

Die Rechtsvertretung der Stadt hat in all diesen Fällen der Wiener Anwalt Josef Milchram übernommen. Milchram schreibt in allen vorliegenden Klagsbeantwortungen, dass aus den Jugendamtsakten der ehemaligen Heimkinder keine Indizien für Missbrauch hervorgingen. „Die Akten wurden von den Tätern geschrieben. Welcher Täter würde in einen Bericht schreiben, dass er ein Mädchen vergewaltigt hat?“, sagt Opfer-Anwalt Öhlböck. „Es wird aus Akten zitiert, wo drinnen steht, dass sie eine dumme Person ist. Das ist für meine Mandantin zutiefst herabwürdigend und verletzend.“

Vergewaltigung

Über das Schicksal von Jutta H., 65, hat der KURIER bereits berichtet. Sie soll in den 1970er-Jahren im Kinderheim Wilhelminenberg mehrmals vergewaltigt worden sein. Öhlböck fordert für sie nun 100.000 Euro Schadenersatz. In der Klagsbeantwortung geht Stadt-Anwalt Milchram auf die Familiengeschichte der Klägerin ein. Er zitiert aus Akten, dass Jutta H. als Kind Schule geschwänzt habe, ihr Vater erziehungsschwach gewesen sei, dass sie vorlaut und unbeherrscht sei und viel rauche.

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„Was bedeutet das, wenn ein Anwalt der Stadt so etwas schreibt?“, fragt Öhlböck. „Will man das Geschehene relativieren, oder will man damit sagen, dass man mit Menschen, die aus schlechtem Elternhaus stammen, alles tun darf? Was hat das damit zu tun, dass meine Mandantin im Heim vergewaltigt worden ist?“

Richtiggehend erstaunt war auch die Anwältin Elisabeth Kempl, die Norbert S., einen ehemaligen Zögling des Heimes Eggenburg vertritt, der dort körperlich schwer misshandelt worden sein soll. „Das Schreiben der Stadt ist krass. Da steht zwischen den Zeilen, dass mein Mandant an allem selber schuld sei“, sagt Kempl.

35.000 Euro

Wie im Fall Jutta H. geht die Stadt Wien auch bei Norbert S. davon aus, dass die Misshandlungen nicht stattgefunden haben. Dabei hat die Stadt Wien die Vergewaltigungsvorwürfe einmal bereits anerkannt – sie zahlte Jutta H. über den „Weissen Ring“ 35.000 Euro Entschädigung für das in Heimen erlittene Ungemach.

Der Anwalt der Stadt Wien, Josef Milchram, war zu keiner Stellungnahme bereit: „Ich habe gegenüber meinen Mandanten eine Verschwiegenheitspflicht.“ Die zuständige Magistratsdirektion der Stadt Wien will zu einem laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben.

Aus dem Büro von Stadtrat Christian Oxonitsch (SPÖ) heißt es: „Es steht jedem frei, zu klagen, wenn man mit den Entschädigungen nicht zufrieden ist.“

Wie berichtet, hat ein außergerichtlicher Vergleich eines Missbrauchsopfers mit dem Kloster Mehrerau in Bregenz für Aufsehen gesorgt: Das Kloster zahlt dem ehemaligen Internatsschüler, der mehrmals von einem Pater vergewaltigt worden sein soll, 250.000 Euro.