Wahrscheinlich geplantes Laufhaus erregt die Gemüter
Von Bernhard Ichner
Die Nachbarschaft der Linzer Straße 226 ist außer sich. Soll in die ehemalige Fleischhauerei doch ein Laufhaus (ein Bordell, in dem Prostituierte Zimmer anmieten) einziehen. Zumindest befürchten das Anrainer und Bezirkspolitik. Schließlich ließen der Grundriss der Räumlichkeiten sowie der Umstand, dass die Besitzerin ein weiteres Etablissement betreibe darauf schließen, meint man bei der Bürgerinitiative Baumgarten.
Proteste
Das hindert die politischen Parteien, Grätzelbewohner sowie besorgte Eltern, deren Kinder in die nage gelegene Volksschule gehen, aber nicht daran, schon einmal prophylaktisch auf die Barrikaden zu steigen.
FPÖ-Bezirksrat Bernhard Patzer sammelt für die Bürgerinitiative Protestunterschriften gegen den befürchteten Rotlichtbetrieb. Die ÖVP bereitet für die nächste Bezirksvertretungssitzung eine Resolution vor, die bei Genehmigungen nach dem Prostitutionsgesetz auf eine Parteienstellung der Anrainer abzielt. (Im Gemeinderat am 29. September wird die Stadt-ÖVP zudem die Wiedereinführung der Schutzzonen fordern.) Und SPÖ-Bezirkschefin Andrea Kalchbrenner steht in permanentem Kontakt mit der Polizei, um die Bevölkerung auf dem Laufenden zu halten. Einflussmöglichkeiten hat der Bezirk allerdings keine.
Unerwünschte Klientel
Die Aufregung ist jedenfalls groß. Da sich in unmittelbarer Nähe des Vielleicht-Etablissements ein Sonderpädagogisches Zentrum, eine Volksschule, ein Spielplatz, mehrere Kindergärten sowie die Baumgartner Pfarrkirche befinden, empfänden viele Grätzelbewohner einen solchen Betrieb hier als unpassend. Auf die Kundenklientel würde man gern verzichten, sagt etwa Anrainerin Sonja Vojcsik. Dass mit dem Prostitutionsgesetz von 2011 die Schutzzonen um Schulen und Kirchen abgeschafft wurden, können hier die Wenigsten nachvollziehen.
Im Rathaus verweist man indes darauf, dass gerade dieses Grätzel von der Gesetzesänderung, die auf das Verschwinden der Straßenprostitution abzielte, profitiert habe. Zudem müssten Rotlichtlokale strenge Auflagen einhalten, um genehmigt zu werden. Etwa ein dezentes Erscheinungsbild oder Sichtschutzmaßnahmen an Fenstern und Türen.