Wahlrecht: ÖVP droht mit Verfassungsklage
Von Elias Natmessnig
Woche der Entscheidung im Wiener Wahlrecht. Wie berichtet, konnten sich SPÖ und Grüne nicht auf ein neues Wahlrecht einigen. Nun wollen die Grünen am Freitag im Landtag gemeinsam mit ÖVP und FPÖ ein neues Wahlrecht beschließen, das kleine Parteien stärkt. Zusammen haben sie 51 Mandate, die SPÖ nur 49.
Allerdings hat Bürgermeister Michael Häupl (SP) angekündigt, das Wahlrecht blockieren zu wollen. Die tragende Rolle spielt dabei Landtagspräsident Harry Kopietz (SPÖ). Er könnte die Anträge der Opposition und der Grünen nicht zulassen.
Für Wiens ÖVP-Chef Manfred Juraczka ist klar: "Kopietz muss die Anträge zulassen." Das bestätige auch ein Rechtsgutachten von Verfassungsjurist Heinz Mayer, der die Causa im Auftrag der ÖVP beurteilt hat. Laut Mayer können Zusatzanträge gestellt werden, wenn sie mit der Gesetzesmaterie zu tun haben. Nachdem am Freitag auch das Gesetz für die Briefwahl repariert wird, müsste auch das neue Wahlrecht zur Abstimmung kommen.
Sollte Kopietz den Antrag dennoch ablehnen, droht der VP-Chef mit Konsequenzen. "Es wäre kein Kavaliersdelikt, wenn eine Minderheit wie die SPÖ eine Mehrheit vom Gesetzgebungsprozess abhalten will", sagt Juraczka. "Wir halten uns daher die Option einer Verfassungsklage offen." Das könnte bis zur Aufhebung der Wahl im Oktober führen.
Bei der SPÖ sieht man die Dinge dennoch anders. "Wir nehmen rechtliche Gutachten sehr ernst. Wenn es allerdings andere Gutachten gibt, die genau das Gegenteil bescheinigen, gehen wir davon aus, dass die Entscheidung beim Landtagspräsidenten liegt", sagt Klubobmann Rudi Schicker. Kopietz selbst wollte vorerst keine Stellungnahme abgeben.