Volksanwaltschaft: Kritik an Vergabekriterien bei Wiener Wohnen
Von Julia Schrenk
Bei der Präsentation ihres Wien-Berichts Freitagvormittag übte die Volksanwaltschaft scharfe Kritik an den neuen Vergabekriterien von Wiener Wohnen. "Die Bevorzugung von Wienerinnen und Wienern ist unserer Meinung nach nicht EU-Rechts-konform", sagt die für den Geschäftsbereich zuständige Volksanwältin Gertrude Brinek.
Wie berichtet, gelten seit Juli 2015 neue Vergabekriterien für Wohnungen von Wiener Wohnungen. Seit Juli müssen Interessenten um Wohnungen mindestens zwei Jahre in Wien hauptgemeldet sein, um sich überhaupt bewerben zu dürfen. Der Vormerkschein wurde durch das sogenannte "Wiener Wohn-Ticket" ersetzt, neu eingeführt wurde auch ein Bonus-System für Wienerinnen und Wiener: Personen, die bereits seit länger in Wien wohnhaft sind, können einen Bonus von bis zu neun Monaten in der Reihung erhalten, das heißt, je länger jemand in Wien wohnt, desto schneller wird er vorgereiht. Für volle fünf Jahre etwa werden drei Monate „gutgeschrieben“.
Doch das Bevorzugen der Wiener stellt laut Brinek eine Diskriminierung dar: "Diskriminiert werden Menschen, die aus den Bundesländern zuziehen, Menschen mit EU-Aufenthaltsbewilligung oder auch Asylberechtigte", sagt Brinek.
"Vereinheitlichung und Vereinfachung" sollten die neuen Kriterien bringen, doch das habe laut Volksanwaltschaft so gar nicht funktioniert. "Die Bewerber können sich nicht darauf einstsellen und müssen immer damit rechnen, dass jemand vorgereiht wird". "Wir sehen hier, gelinde gesagt, eine Verwirrrung", sagt Brinek. Und das lasse den Verdacht von "Missbrauch und Freunderlwirtschaft" zu.