Viel Wirbel um wenig Stoff
Eine persönliche Entschuldigung, eine Einladung zur nächsten Dessous-Modenschau und die Zusicherung, dass Männer dort künftig erwünscht sind: Das sind die Forderungen von Günther S. an ein Kaufhaus in der Wiener City, das ihm im November den Zutritt zu einer Modenschau in der Unterwäsche-Abteilung verwehrt hat (der KURIER berichtete).
Die Kaufhausleitung hat bis Ende März Zeit, dem Vergleichsangebot zuzustimmen. Auf Anfrage des KURIER hält man sich dazu bedeckt: "Kein Kommentar."
Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, könnte S. mit dem Fall vor Gericht gehen und versuchen, Schadenersatz einklagen. "Mir geht es aber nicht um Geld, sondern um eine Wiedergutmachung für die Kränkung, die ich erlitten habe", betont der Beamte aus Wien.
"Entwürdigend"
Wie berichtet, wollte der 61-Jährige die Modenschau im Kaufhaus alleine besuchen, weil seine Lebensgefährtin kurzfristig abgesagt hatte. Er wurde am Eingang abgewiesen. "Männer nur in weiblicher Begleitung", hieß es dort. Was S. besonders ärgert: "Man hat mich von oben bis unten gemustert als wäre ich ein Sittenstrolch."
Bei der Abweisung sieht die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die S. nach dem Vorfall eingeschaltet hat, den Tatbestand der Belästigung erfüllt. Für den Mann sei ein "beleidigendes, demütigendes und entwürdigendes Umfeld" geschaffen worden, gibt die zuständige Juristin dem Betroffenen in einem Schreiben recht.
Nach intensiven internen Diskussionen kommt die Gleichbehandlungsanwältin zu dem Schluss, dass die Zutrittsverweigerung eine Diskriminierung war. Das sei aber keine gesicherte Rechtsmeinung – die könne nur ein Gericht geben, wird betont.
Intimsphäre
In einer ersten Stellungnahme gegenüber der Anwaltschaft im Jänner zeigte sich die Kaufhausleitung uneinsichtig. Es sei ein Versehen gewesen, dass der männliche Stammkunde überhaupt eine Einladung bekommen hatte. Ihn abzuweisen sei legitim, weil man ja die Intimsphäre der Models schützen müsse. "Die Reaktion ist schnoddrig und wiederholt nur die Beleidigung", sagt S. empört.
Das Argument greift laut Gleichbehandlungsanwaltschaft ohnehin nicht: "Das Berufsbild des Unterwäschemodels setzt voraus, mit wenig Bekleidung von vielen Menschen betrachtet zu werden."
Im Februar hat in dem Kaufhaus eine Brautmodeschau stattgefunden – mit dem Hinweis: "Ladies only". Günther S. hat diesmal gar nicht versucht, hineinzukommen. Kunde ist er weiterhin, "nur meide ich jetzt die Unterwäscheabteilung".