Verwirrung um angebliche Maskenpflicht bei Wiener Frisören
Seit vergangenen Donnerstag trugen viele Friseurinnen und Friseure in Wien wieder Mund-Nasen-Schutz. Grund dafür war eine angebliche Sonderregel für körpernahe Dienstleister. Die Aufregung in der Branche war groß.
Allein: Eine derartige Verordnung gab es gar nicht, wie der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker am Dienstagabend in einer eigenen Aussendung festhielt.
FFP2- statt einfacher Maskenpflicht
Es gilt lediglich eine verschärfte Regelung, was die Qualität der Maske betrifft. Bundesweit ist derzeit ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben, wenn Beschäftigte in körpernahen Dienstleistungen keinen 3-G-Nachweis erbringen können.
In Wien ist in diesem Fall eine FFP-2-Maske zu tragen. Ansonsten wird "das Maskentragen als nicht mehr notwendig erachtet, wenn man geimpft, genesen oder getestet ist“, stellte Hacker klar.
Für Kunden gilt sowohl im Bund wie auch in Wien, dass sie körpernahe Dienstleistungen nur in Anspruch nehmen können, wenn sie einen 3-G-Nachweis vorweisen.
Ausgangspunkt für die Verwirrung war eine Mail der Friseurinnung der Wirtschaftskammer, in der die rund 1.600 Mitglieder darüber informiert wurden, dass laut Juristen wieder eine Maskenpflicht für die Friseure bestehe. Das wollte die Innung aus einem Absatz der neuen Wiener Covid-19-Öffnungsbegleitverordnung herausgelesen haben.
„Die Friseure sind sehr ungehalten über die neue Regelung", wurde der Wiener Friseur-Innungsmeister Marcus Eisinger anlässlich dessen von ORF.at zitiert. "Die Friseure müssen die Maske acht bis neun Stunden am Tag tragen und sind ohnehin getestet. Ich werde mit Beschwerdeanrufen überschüttet."