Chronik/Wien

Versuchte Abtreibung durch Gewalt: 16-Jähriger vor Gericht

in 16-jähriger Bursche ist am Donnerstag wegen fortgesetzter Gewaltausübung, versuchten Schwangerschaftsabbruchs und Vergewaltigung seiner Ex-Freundin von einem Schöffensenat am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden.

Der bisher Unbescholtene wurde bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren zu 15 Monaten Haft, davon ein Monat unbedingt, verurteilt.

Zusätzlich wurde ihm per Weisung aufgetragen, sich einer Therapie bei der Männerberatung zu unterziehen und sich eine Beschäftigung bzw. einen Ausbildungsplatz zu suchen. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der mittlerweile 17-Jährige muss - allenfalls in Raten - eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 1.500 Euro bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Fast täglich geschlagen

Die Anklage hatte dem Burschen angekreidet, das Mädchen von Juni 2023 zunächst wöchentlich, ab August fast täglich geschlagen zu haben. Als sie schwanger wurde, soll er ihr mehrmals gegen den Bauch geboxt haben, "um die Schwangerschaft zu beenden", wie die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung ausführte.

Eifersucht ursprünglicher Auslöser für Gewalt

Der Angeklagte war 14, als er 2022 mit dem Mädchen zusammenkam. Nach wenigen Monaten begannen die Gewalttätigkeiten. "Aus grundloser Eifersucht. Wobei auch begründete Eifersucht kein Rechtfertigungsgrund wäre", sagte die Staatsanwältin. Der Jugendliche habe "Meinungsverschiedenheiten nicht anders zu regeln gewusst", als hinzuschlagen. 

Freundin lehnte Abtreibung ab

Über die Schwangerschaft seiner Freundin habe er sich "zunächst gefreut". Je weiter diese voranschritt, desto mehr Bedenken seien dem Schulabbrecher gekommen, der nach dem Ende seiner Schullaufbahn keiner Beschäftigung nachging. Als das Mädchen die von ihm vorgeschlagene Abtreibung ablehnte, habe er ihr gegen den Bauch geschlagen, berichtete die öffentliche Anklägerin.

Letzteres stellte der Angeklagte in Abrede. Zum inkriminierten versuchten Schwangerschaftsabbruch (§ 98 StGB) war er nicht geständig. 

Regelmäßig gewalttätig geworden zu sein, gab der 16-Jährige dagegen zu, der mit über 20-minütiger Verspätung in Begleitung seiner Mutter und seines Stiefvaters zur Verhandlung erschienen war: "Ich hab' ihr teilweise ins Gesicht geschlagen. Nicht jeden Tag." Auf die Frage nach dem Warum erwiderte er: "Ich wusste es nicht besser."

Nach Schluss machen mit dem Umbringen bedroht

Anfang 2024 kriselte es in der Beziehung bereits sehr. Unter der Vorgabe, er wolle sich mit ihr aussprechen, willigte das Mädchen in ein nochmaliges Treffen ein. Als sie bei ihm war, versperrte der zu diesem Zeitpunkt noch 15-Jährige laut Anklage die Zimmertür, hielt der Jugendlichen den Mund zu und zwang sie unter Drohungen zur Duldung des Beischlafs. Die von der Anklage mitumfasste Vergewaltigung stritt er ebenfalls ab.

Anfang März beendete das Mädchen die Beziehung endgültig. Weil er ihr dabei mit dem Umbringen drohte, ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige. Vor ihrer Zeugenaussage wurde die Öffentlichkeit aus Opferschutzgründen von der Verhandlung ausgeschlossen.

Die 17-Jährige habe einen "sehr glaubwürdigen Eindruck" gemacht, hieß es dann in der Urteilsbegründung. Dem Angeklagten wurden sein teilweises Geständnis, seine bisherige Unbescholtenheit sowie "eine verminderte geistige Reife" mildernd angerechnet.